Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und reicht von 724 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.095 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie von einem professionellen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Anders als beim Pflegegeld erhalten Sie das Geld nicht selbst, sondern der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Die Pflegesachleistungen decken verschiedene pflegerische Tätigkeiten ab: körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Der Begriff Sachleistung bedeutet nicht, dass Sie Sachgegenstände erhalten, sondern dass Sie eine Dienstleistung in Form von professioneller Pflege bekommen. Die Pflegekasse zahlt diese Leistung als Sachleistung direkt an den Pflegedienst.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der monatliche Betrag, den die Pflegekasse für professionelle Pflege übernimmt.
Pflegegrad 1: Keine regulären Pflegesachleistungen. Es steht lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung.
Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat. Dieser Betrag reicht in der Regel für mehrere Pflegeeinsätze pro Woche, etwa für Unterstützung bei der Körperpflege und im Haushalt.
Pflegegrad 3: 1.363 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag kann eine intensivere Betreuung durch den Pflegedienst finanziert werden, beispielsweise tägliche Besuche für die Grundpflege.
Pflegegrad 4: 1.693 Euro pro Monat. Dieser höhere Betrag ermöglicht eine umfassende pflegerische Versorgung mit mehreren Einsätzen täglich.
Pflegegrad 5: 2.095 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag für Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit, die eine sehr intensive Pflege benötigen.
Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die aktuell gültigen Beträge.
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben und von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten. Die häusliche Pflege kann in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in betreuten Wohnformen stattfinden.
Voraussetzung ist, dass Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen Pflegedienst abschließen. Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen sein und mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag haben.
Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Unterstützungsleistungen nutzen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei verschiedene Leistungsarten der Pflegeversicherung, die unterschiedliche Pflegesituationen abdecken.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Das Geld wird direkt an Sie ausgezahlt und Sie können es frei verwenden, beispielsweise als Anerkennung für Ihre pflegenden Angehörigen.
Das Pflegegeld ist niedriger als die Pflegesachleistungen, da die Pflege nicht durch professionelle Fachkräfte erfolgt. Für Pflegegrad 2 beträgt es 332 Euro, für Pflegegrad 3 573 Euro, für Pflegegrad 4 765 Euro und für Pflegegrad 5 947 Euro monatlich.
Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Das Geld wird direkt an den Pflegedienst gezahlt, nicht an Sie. Die Beträge sind deutlich höher als beim Pflegegeld, da professionelle Pflegekräfte höhere Kosten verursachen.
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Sie können beide Leistungen kombinieren. Wenn Sie beispielsweise teilweise von einem Pflegedienst und teilweise von Angehörigen versorgt werden, erhalten Sie anteilig beide Leistungen.
Die Beantragung von Pflegesachleistungen ist unkompliziert. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, müssen Sie keinen separaten Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegesachleistungen sind Teil Ihres Leistungsanspruchs.
Wählen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe aus. Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst von der Pflegekasse zugelassen ist. Die meisten Pflegedienste haben diese Zulassung. Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste in Ihrer Region zur Verfügung stellen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Pflegedienst. Dabei werden Ihr Pflegebedarf besprochen und ein Pflegeplan erstellt. Der Pflegedienst erklärt Ihnen, welche Leistungen möglich sind und wie oft Pflegekräfte zu Ihnen kommen können.
Schließen Sie einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegedienst ab. In diesem Vertrag wird festgelegt, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt, wie oft die Pflege stattfindet und welche Kosten entstehen. Der Vertrag sollte transparent und verständlich sein.
Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig. Achten Sie darauf, dass alle vereinbarten Leistungen aufgeführt sind und die Kosten klar dargestellt werden. Sie haben ein Widerrufsrecht und können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um die Abrechnung nicht kümmern. Der Pflegedienst erstellt monatlich eine Leistungsübersicht und reicht diese bei der Pflegekasse ein.
Die Pflegekasse zahlt die Kosten bis zur Höhe des Ihnen zustehenden Sachleistungsbetrags. Wenn die Kosten des Pflegedienstes höher sind als Ihr Sachleistungsbudget, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
Eine der flexibelsten Möglichkeiten der häuslichen Pflege ist die Kombinationsleistung. Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig in Anspruch nehmen, wenn Sie sowohl von einem Pflegedienst als auch von Angehörigen gepflegt werden.
Die Kombination funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Wenn Sie einen Teil der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Der Kürzungsbetrag richtet sich nach dem prozentualen Anteil der genutzten Sachleistungen.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Der Sachleistungsbetrag beträgt 1.363 Euro, das Pflegegeld 573 Euro. Wenn Sie Pflegesachleistungen im Wert von 681,50 Euro nutzen, entspricht das 50 Prozent der verfügbaren Sachleistungen. Ihr Pflegegeld wird dann um 50 Prozent gekürzt und Sie erhalten noch 286,50 Euro Pflegegeld.
Die Berechnung erfolgt automatisch durch die Pflegekasse. Der Pflegedienst meldet der Kasse monatlich, welchen Anteil der Sachleistungen Sie genutzt haben. Die Kasse berechnet dann das anteilige Pflegegeld und überweist es Ihnen.
Die Kombinationsleistung bietet große Flexibilität. Sie können professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben in Anspruch nehmen, etwa für die Körperpflege, während Angehörige andere Bereiche übernehmen. So können Sie die Stärken beider Pflegeformen nutzen.
Für pflegende Angehörige bedeutet die Kombinationsleistung Entlastung. Sie müssen nicht alle Pflegeaufgaben selbst übernehmen, sondern können schwierige oder zeitintensive Tätigkeiten dem Pflegedienst überlassen. Gleichzeitig erhalten sie weiterhin Pflegegeld als Anerkennung für ihre Arbeit.
Sie sind nicht dauerhaft an Ihre Entscheidung gebunden. Sie können jederzeit zwischen reinen Sachleistungen, reinem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung wechseln. Eine Mitteilung an die Pflegekasse genügt. Der Wechsel ist zum Ersten des Folgemonats möglich.
Pflegesachleistungen decken ein breites Spektrum pflegerischer Tätigkeiten ab. Die Leistungen lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern.
Dies sind Leistungen der Grundpflege, die unmittelbar den Körper betreffen: Hilfe bei der Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim Trinken, Hilfe bei der Ausscheidung und beim Toilettengang sowie Unterstützung bei der Mobilität, etwa beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen.
Diese Tätigkeiten bilden den Kern der pflegerischen Versorgung und werden in der Regel täglich oder mehrmals täglich benötigt.
Betreuungsleistungen unterstützen bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags: Hilfe bei der Orientierung, zeitlichen und örtlichen Strukturierung, Unterstützung bei sozialen Kontakten, Begleitung bei Aktivitäten außer Haus, Hilfe bei der Tagesstrukturierung sowie emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Gerade für Menschen mit Demenz oder kognitiven Einschränkungen sind diese Betreuungsmaßnahmen sehr wichtig.
Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten können über Pflegesachleistungen abgedeckt werden: Einkaufen und Besorgungen, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und pflegen, Spülen und Aufräumen sowie Organisation des Haushalts.
Diese Leistungen tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können.
Wenn die Kosten des Pflegedienstes innerhalb Ihres Sachleistungsbudgets bleiben, entstehen für Sie keine Kosten. Der Pflegedienst rechnet alles direkt mit der Pflegekasse ab. Dies ist der Idealfall und sollte bei guter Planung möglich sein.
Überschreiten die Kosten des Pflegedienstes Ihr Sachleistungsbudget, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Der Pflegedienst wird Sie vorab darüber informieren, wenn dies zu erwarten ist. Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung über den Eigenanteil.
Beispiel: Sie haben Pflegegrad 3 mit 1.363 Euro Sachleistungsbudget. Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 1.600 Euro. Sie müssen dann 237 Euro selbst bezahlen.
Um Eigenanteile zu vermeiden, sollten Sie mit dem Pflegedienst genau besprechen, welche Leistungen in welchem Umfang notwendig sind. Oft lässt sich der Leistungsplan so anpassen, dass die Kosten innerhalb des Budgets bleiben. Der Pflegedienst sollte transparent über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Die Wahl des Pflegedienstes ist eine wichtige Entscheidung, die Sie sorgfältig treffen sollten. Ein guter Pflegedienst ist entscheidend für Ihre Lebensqualität und die Qualität der Pflege.
Achten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale: Der Pflegedienst sollte von der Pflegekasse zugelassen sein und über qualifiziertes Fachpersonal verfügen. Prüfen Sie die Pflegenoten und Qualitätsberichte, die veröffentlicht werden müssen. Lassen Sie sich Referenzen geben oder sprechen Sie mit anderen Kunden des Dienstes.
Ein guter Pflegedienst nimmt sich Zeit für ein ausführliches Erstgespräch, erklärt transparent seine Leistungen und Kosten, erstellt einen individuellen Pflegeplan und ist flexibel bei Änderungswünschen.
Der persönliche Eindruck ist wichtig. Fühlen Sie sich bei dem Pflegedienst gut aufgehoben? Sind die Mitarbeiter freundlich und einfühlsam? Wird auf Ihre Wünsche eingegangen? Vertrauen Sie Ihrem Gefühl, denn diese Menschen werden regelmäßig in Ihre Privatsphäre kommen.
Achten Sie auf gute Erreichbarkeit. Der Pflegedienst sollte telefonisch gut zu erreichen sein und eine Rufbereitschaft für Notfälle haben. Zuverlässigkeit ist entscheidend: Die vereinbarten Termine sollten eingehalten werden. Bei Verhinderung sollte rechtzeitig Bescheid gegeben werden.
Holen Sie Angebote von mehreren Pflegediensten ein und vergleichen Sie Leistungen und Preise. Die Qualität kann sich deutlich unterscheiden. Ihre Pflegekasse oder Pflegestützpunkte können Sie bei der Suche unterstützen.
Wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen, sind Sie nicht zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht nur bei Bezug von Pflegegeld, da hier die Qualität der häuslichen Pflege überprüft werden soll.
Bei Pflegesachleistungen übernimmt der Pflegedienst diese Kontrollfunktion. Die professionellen Pflegekräfte dokumentieren die Pflege und achten auf eine fachgerechte Versorgung. Die Pflegekasse geht davon aus, dass durch den Pflegedienst eine gute Pflegequalität sichergestellt ist.
Sie können aber freiwillig Beratungsbesuche in Anspruch nehmen, wenn Sie zusätzliche Unterstützung oder Beratung wünschen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
Bei der Kombinationsleistung, wenn Sie also sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen beziehen, gelten besondere Regelungen für Beratungsbesuche.
Wenn Sie mehr als die Hälfte der Pflegesachleistungen nutzen, sind keine Beratungsbesuche verpflichtend. Die Pflegekasse geht davon aus, dass durch die Einbindung des Pflegedienstes die Pflegequalität gesichert ist.
Nutzen Sie weniger als die Hälfte der Pflegesachleistungen, sind Beratungsbesuche Pflicht: Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch Angehörige.
Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu, die bei Bedarf genutzt werden können.
Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Krankheit oder Urlaub, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese steht Ihnen bis zu sechs Wochen im Jahr zu. Der Betrag beträgt bis zu 1.612 Euro jährlich, kann aber durch Umwidmung von Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden.
Verhinderungspflege können Sie sowohl für die Betreuung durch einen Pflegedienst als auch für die Versorgung durch andere Personen nutzen. Sie ersetzt die ausgefallene Pflege und sichert Ihre Versorgung.
Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung steht Ihnen bis zu acht Wochen im Jahr zu. Der Betrag beträgt bis zu 1.774 Euro jährlich und kann durch Umwidmung von Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden.
Kurzzeitpflege wird häufig nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt, wenn Sie vorübergehend intensivere Pflege benötigen, als zu Hause möglich ist. Auch zur Entlastung pflegender Angehöriger ist sie eine wichtige Option.
Seit einigen Jahren gibt es den sogenannten Umwandlungsanspruch. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 40 Prozent Ihres Sachleistungsbudgets für andere Zwecke verwenden können, die Ihnen helfen, möglichst lange zu Hause zu leben.
Der Umwandlungsbetrag kann für folgende Leistungen eingesetzt werden: Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag, die nicht vom regulären Leistungskatalog abgedeckt sind, hauswirtschaftliche Versorgung über das übliche Maß hinaus, Dienstleistungen, die Ihre Selbstständigkeit fördern, technische Hilfen oder Wohnraumanpassungen.
Dies können beispielsweise sein: Ein Hausnotruf-System, Fahrdienste zu Arztterminen, Begleitung bei Spaziergängen oder Einkäufen, die über die regulären Leistungen hinausgehen, oder Dienstleistungen zur Unterstützung der digitalen Teilhabe.
Sie müssen die Umwandlung bei Ihrer Pflegekasse beantragen und darlegen, wofür Sie den Umwandlungsbetrag einsetzen möchten. Die Pflegekasse prüft, ob die gewünschten Leistungen förderfähig sind. Bei Bewilligung können Sie bis zu 40 Prozent Ihres monatlichen Sachleistungsbudgets für diese Zwecke verwenden.
Ja, Sie können jederzeit den Pflegedienst wechseln. Kündigen Sie den Vertrag mit dem bisherigen Dienst und schließen Sie einen neuen Vertrag mit einem anderen Pflegedienst ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen.
Nicht genutzte Sachleistungen verfallen am Monatsende. Sie können sie nicht auf den nächsten Monat übertragen oder ansparen. Allerdings können Sie bis zu 40 Prozent im Rahmen des Umwandlungsanspruchs für andere Zwecke einsetzen.
Ja, Pflegesachleistungen können auch für nächtliche Pflege eingesetzt werden, wenn Sie nachts Unterstützung benötigen. Dies wird im Pflegeplan vereinbart. Allerdings sind nächtliche Einsätze oft teurer, sodass das Budget möglicherweise nicht ausreicht.
Besprechen Sie mit dem Pflegedienst, wie der Leistungsumfang angepasst werden kann, um innerhalb Ihres Budgets zu bleiben. Oft lassen sich Leistungen reduzieren oder effizienter gestalten. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Differenzbetrag selbst zahlen oder prüfen, ob andere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht grundsätzlich auch im Urlaub. Wenn Sie verreisen, können Sie unter Umständen einen Pflegedienst am Urlaubsort beauftragen. Dies sollten Sie vorher mit Ihrer Pflegekasse klären. In der Praxis ist dies aber oft schwierig umzusetzen.
Pflegesachleistungen sind für die ambulante Pflege zu Hause. Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) findet in einer Einrichtung statt. Sie können zu Pflegesachleistungen zusätzlich teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Die Beträge können kombiniert werden und kürzen sich nicht gegenseitig.
Planen Sie vorausschauend: Überlegen Sie sich genau, welche Unterstützung Sie wirklich benötigen. Ein realistischer Pflegeplan hilft, das Budget optimal zu nutzen und Eigenanteile zu vermeiden.
Nutzen Sie Kombinationsleistungen: Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet maximale Flexibilität. Sie können professionelle Hilfe für schwierige Aufgaben holen und Angehörige für andere Bereiche einbinden.
Kommunizieren Sie offen: Sprechen Sie mit dem Pflegedienst offen über Ihre Bedürfnisse und Wünsche. Ein guter Pflegedienst wird versuchen, den Pflegeplan entsprechend anzupassen.
Prüfen Sie regelmäßig: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Leistungen des Pflegedienstes noch zu Ihrer Situation passen. Bei Veränderungen sollte der Pflegeplan angepasst werden.
Nutzen Sie Beratungsangebote: Pflegestützpunkte und Pflegeberater können Sie kostenlos dabei unterstützen, Ihre Leistungen optimal zu nutzen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Denken Sie an Zusatzleistungen: Vergessen Sie nicht die zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den Entlastungsbetrag oder den Umwandlungsanspruch. Diese erweitern Ihre Möglichkeiten erheblich.
Dokumentieren Sie: Bewahren Sie alle Unterlagen, Pflegepläne und Abrechnungen gut auf. So haben Sie einen Überblick über genutzte Leistungen und können bei Bedarf nachvollziehen, was abgerechnet wurde.
Pflegesachleistungen sind eine wichtige Säule der häuslichen Pflege. Sie ermöglichen es Ihnen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und trotzdem zu Hause zu bleiben. Die Höhe der Leistungen ist nach Pflegegraden gestaffelt und bietet je nach Bedarf unterschiedlich viel Spielraum für pflegerische Versorgung.
Die Flexibilität des Systems ist ein großer Vorteil. Sie können zwischen reinen Sachleistungen, reinem Pflegegeld oder einer Kombination wählen und diese Entscheidung jederzeit anpassen. So können Sie auf Veränderungen in Ihrer Pflegesituation reagieren und die Pflege optimal organisieren.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Pflegeversicherung bietet. Lassen Sie sich beraten, vergleichen Sie Pflegedienste und planen Sie Ihre Pflege sorgfältig. Mit der richtigen Nutzung der Pflegesachleistungen können Sie eine gute Versorgung sicherstellen und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten. Die professionelle Unterstützung durch einen qualifizierten Pflegedienst trägt erheblich zu Ihrer Lebensqualität und der Ihrer Angehörigen bei.

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