Pflegegeld erhalten Sie für die Pflege durch Angehörige (332-947 Euro), Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste (724-2.095 Euro). Sie können auch beide kombinieren.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind die beiden Hauptleistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Beide verfolgen das gleiche Ziel: Menschen mit Pflegebedürftigkeit zu unterstützen und ihnen ein Leben zu Hause zu ermöglichen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer die Pflege übernimmt und wie die Leistung ausgezahlt wird.
Beim Pflegegeld werden Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt. Das Geld wird direkt an Sie ausgezahlt und Sie können frei darüber verfügen. Bei Pflegesachleistungen übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Versorgung. Das Geld geht direkt vom Pflegeversicherer an den Pflegedienst, ohne dass Sie es selbst erhalten.
Beide Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können sie auch kombinieren, wenn Sie teilweise von Angehörigen und teilweise von einem Pflegedienst versorgt werden. Diese Flexibilität ist eine der Stärken des deutschen Pflegesystems.
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionell ausgebildeten Personen gepflegt werden. Das Geld wird monatlich an Sie ausgezahlt und soll als Anerkennung für die pflegenden Personen dienen.
Sie entscheiden selbst, wie Sie das Pflegegeld verwenden. Typischerweise geben pflegebedürftige Menschen es an ihre Pflegeperson weiter als Dank und finanzielle Unterstützung. Sie können es aber auch für andere Zwecke nutzen, etwa für zusätzliche Hilfsmittel oder Dienstleistungen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten nur den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorgesehen.
Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat. Für Menschen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat. Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag für Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben. Sie müssen zu Hause leben, dies kann Ihre eigene Wohnung, die Wohnung von Angehörigen oder eine betreute Wohnform sein. Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sichergestellt sein.
Sie müssen regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal halbjährlich Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Freie Verfügbarkeit: Sie entscheiden selbst, wie das Geld verwendet wird. Es gibt keine Vorgaben oder Kontrollen über die Verwendung.
Familiennahe Pflege: Viele Menschen bevorzugen die Pflege durch vertraute Personen. Pflegegeld ermöglicht es Angehörigen, diese Aufgabe zu übernehmen.
Anerkennung für Pflegende: Das Pflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung für die oft aufwendige und belastende Tätigkeit pflegender Angehöriger.
Unkomplizierte Abwicklung: Die Auszahlung erfolgt automatisch monatlich. Es gibt keine Abrechnungen oder Formalitäten mit Pflegediensten.
Sozialversicherung: Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Rentenversicherung und Unfallversicherung abgesichert.
Niedrigere Beträge: Das Pflegegeld ist deutlich niedriger als die Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 3 beträgt es beispielsweise 573 Euro, während Pflegesachleistungen 1.363 Euro betragen.
Belastung der Angehörigen: Pflege ist körperlich und emotional sehr belastend. Nicht alle Angehörigen können oder wollen diese Aufgabe übernehmen.
Keine professionelle Pflege: Angehörige sind meist keine ausgebildeten Pflegekräfte. Bei komplexen medizinischen Anforderungen kann dies problematisch sein.
Beratungspflicht: Die regelmäßigen Beratungsbesuche sind verpflichtend. Werden sie nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Eingeschränkte Qualitätskontrolle: Die Qualität der Pflege durch Angehörige wird nur bei den Beratungsbesuchen überprüft, nicht kontinuierlich.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die Sie in Anspruch nehmen, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst Sie zu Hause versorgt. Der Begriff Sachleistung bedeutet nicht, dass Sie Sachen erhalten, sondern dass Sie eine Dienstleistung bekommen. Die Pflegekasse zahlt diese Dienstleistung direkt an den Pflegedienst.
Ein ambulanter Pflegedienst schickt regelmäßig ausgebildete Pflegekräfte zu Ihnen nach Hause. Diese übernehmen pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Leistungen werden in einem Pflegeplan individuell festgelegt.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Keine regulären Pflegesachleistungen. Es steht nur der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat. Dies ermöglicht mehrere Pflegeeinsätze pro Woche.
Pflegegrad 3: 1.363 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag ist eine intensivere Betreuung möglich, etwa tägliche Besuche.
Pflegegrad 4: 1.693 Euro pro Monat. Für eine umfassende pflegerische Versorgung mit mehreren Einsätzen täglich.
Pflegegrad 5: 2.095 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag für sehr intensive Pflege.
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5. Sie müssen zu Hause leben. Sie müssen einen Versorgungsvertrag mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abschließen. Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen sein.
Es ist kein separater Antrag bei der Pflegekasse nötig. Sobald Sie einen Vertrag mit einem Pflegedienst haben, rechnet dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Professionelle Pflege: Sie erhalten Pflege durch ausgebildete Fachkräfte. Diese haben das nötige Wissen und die Erfahrung für alle pflegerischen Tätigkeiten.
Höhere Beträge: Die Sachleistungsbeträge sind deutlich höher als das Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie fast das Zweieinhalbfache.
Entlastung der Familie: Angehörige müssen nicht selbst pflegen und können sich auf ihre Rolle als Familie konzentrieren.
Zuverlässigkeit: Der Pflegedienst kommt zu fest vereinbarten Zeiten. Die Versorgung ist auch bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson gesichert.
Medizinische Kompetenz: Bei komplexen medizinischen Anforderungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Katheterisierung ist professionelle Pflege notwendig.
Keine Beratungspflicht: Bei ausschließlicher Nutzung von Pflegesachleistungen entfällt die Pflicht zu Beratungsbesuchen.
Qualitätssicherung: Pflegedienste unterliegen strengen Qualitätskontrollen und werden regelmäßig überprüft.
Kein Geld zur freien Verfügung: Sie erhalten kein Geld ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Weniger Privatsphäre: Fremde Personen kommen regelmäßig in Ihre Wohnung. Nicht jeder fühlt sich damit wohl.
Wechselnde Pflegekräfte: Oft kommen verschiedene Mitarbeiter des Pflegedienstes. Eine enge persönliche Bindung ist schwieriger.
Feste Termine: Die Pflegeeinsätze finden zu bestimmten Zeiten statt. Sie müssen sich an den Zeitplan des Pflegedienstes anpassen.
Begrenzte Leistungen: Nur die im Pflegeplan vereinbarten Leistungen werden erbracht. Spontane zusätzliche Wünsche sind meist nicht möglich.
Mögliche Eigenanteile: Wenn die Kosten des Pflegedienstes das Sachleistungsbudget überschreiten, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
Die Unterschiede in der Höhe sind erheblich. Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 332 Euro Pflegegeld gegenüber 724 Euro Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 3 sind es 573 Euro gegenüber 1.363 Euro. Bei Pflegegrad 4 beträgt der Unterschied 765 Euro zu 1.693 Euro. Bei Pflegegrad 5 sind es 947 Euro gegenüber 2.095 Euro.
Die höheren Beträge bei Pflegesachleistungen erklären sich durch die professionellen Strukturen eines Pflegedienstes. Ausgebildete Fachkräfte, Fahrtkosten, Verwaltung und Qualitätssicherung verursachen höhere Kosten als die Pflege durch Angehörige.
Die Qualität der Pflege lässt sich nicht pauschal bewerten. Professionelle Pflege bietet fachliche Kompetenz, medizinisches Wissen und Erfahrung. Pflegedienste sind geschult in speziellen Techniken und können auch komplexe Pflegeaufgaben übernehmen.
Pflege durch Angehörige bietet dafür emotionale Nähe, individuelle Zuwendung und kontinuierliche Betreuung. Angehörige kennen die Vorlieben und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person oft besser als fremde Pflegekräfte.
In vielen Fällen ist eine Kombination ideal: Professionelle Unterstützung für medizinisch anspruchsvolle Tätigkeiten und Angehörige für die emotionale Betreuung und persönliche Zuwendung.
Pflegegeld bietet maximale Flexibilität bei der Verwendung. Sie entscheiden selbst, wann und wie die Pflege erfolgt. Es gibt keine festen Termine oder Vorgaben. Die Pflege kann spontan an den aktuellen Bedarf angepasst werden.
Pflegesachleistungen sind strukturierter. Der Pflegedienst kommt zu fest vereinbarten Zeiten und erbringt die im Pflegeplan festgelegten Leistungen. Änderungen müssen abgesprochen werden. Dies bietet einerseits Zuverlässigkeit, schränkt aber die Spontanität ein.
Bei Pflegegeld tragen Angehörige die volle Verantwortung für die Pflege. Dies kann körperlich und emotional sehr belastend sein, insbesondere bei hohem Pflegeaufwand. Viele pflegende Angehörige leiden unter chronischer Erschöpfung und gesundheitlichen Problemen.
Pflegesachleistungen entlasten Angehörige erheblich. Der Pflegedienst übernimmt die pflegerischen Aufgaben. Angehörige können sich auf emotionale Unterstützung und Begleitung konzentrieren, ohne die körperliche Pflege selbst durchführen zu müssen.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu nutzen. Dies ist die flexibelste Form der häuslichen Pflege und wird von vielen Familien gewählt. Sie können einen Teil der Pflege durch einen Pflegedienst abdecken und den Rest durch Angehörige leisten lassen.
Die Berechnung erfolgt anteilig. Wenn Sie beispielsweise 50 Prozent der verfügbaren Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes. Die Pflegekasse berechnet dies automatisch auf Basis der monatlichen Meldungen des Pflegedienstes.
Ein konkretes Beispiel für Pflegegrad 3: Pflegesachleistungen stehen 1.363 Euro zur Verfügung, Pflegegeld 573 Euro. Wenn der Pflegedienst Leistungen im Wert von 681,50 Euro erbringt, entspricht das 50 Prozent der Sachleistungen. Sie erhalten dann noch 50 Prozent des Pflegegeldes, also 286,50 Euro monatlich.
Die Kombinationsleistung vereint die Vorteile beider Leistungsarten. Sie können professionelle Unterstützung für schwierige oder zeitintensive Aufgaben in Anspruch nehmen, etwa für die Körperpflege oder medizinische Versorgung. Gleichzeitig können Angehörige andere Bereiche übernehmen und erhalten dafür eine finanzielle Anerkennung.
Angehörige werden spürbar entlastet, da sie nicht alle Aufgaben selbst übernehmen müssen. Die Versorgung ist dennoch umfassend und sicher. Sie behalten Flexibilität, denn Sie können die Aufteilung jederzeit anpassen, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Die Kombinationsleistung eignet sich besonders, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen können, aber Unterstützung bei bestimmten Aufgaben benötigen. Sie ist ideal, wenn Sie sich sowohl professionelle Qualität als auch persönliche Nähe wünschen. Sie passt, wenn die Pflege durch Angehörige allein zu belastend wäre, aber der vollständige Einsatz eines Pflegedienstes nicht nötig ist.
Viele Familien wählen die Kombinationsleistung, weil sie die größte Flexibilität bietet und sowohl die emotionale Nähe der Angehörigenpflege als auch die fachliche Kompetenz professioneller Pflege ermöglicht.
Sie sollten Pflegegeld wählen, wenn Angehörige verfügbar sind, die bereit und in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Wenn der Pflegebedarf überschaubar ist und keine komplexen medizinischen Anforderungen bestehen. Wenn Sie Wert auf maximale Flexibilität und die Pflege durch vertraute Personen legen. Wenn Sie das Geld selbst zur Verfügung haben möchten, etwa um die Pflegeperson finanziell zu unterstützen.
Pflegegeld ist oft die erste Wahl bei leichteren Pflegegraden oder wenn die Familie eng zusammenhält und die Pflege als gemeinsame Aufgabe sieht.
Pflegesachleistungen sind die richtige Wahl, wenn keine Angehörigen für die Pflege zur Verfügung stehen oder diese überlastet wären. Wenn der Pflegebedarf hoch ist und professionelle Pflege erforderlich ist. Wenn komplexe medizinische Anforderungen bestehen, etwa Wundversorgung oder Medikamentengabe. Wenn Sie Wert auf Zuverlässigkeit und geregelte Abläufe legen. Wenn Angehörige berufstätig sind und die Pflege nicht leisten können.
Pflegesachleistungen sind oft bei höheren Pflegegraden notwendig oder wenn die Pflegesituation eine professionelle Versorgung erfordert.
Die Kombination ist ideal, wenn Angehörige teilweise pflegen können, aber Unterstützung bei bestimmten Aufgaben brauchen. Wenn Sie sowohl professionelle Qualität als auch familiäre Nähe wünschen. Wenn der Pflegebedarf schwankt und Sie Flexibilität in der Aufteilung brauchen. Wenn Sie Angehörige entlasten möchten, ohne völlig auf deren Beteiligung zu verzichten.
Die Kombinationsleistung wird von vielen Familien als optimale Lösung empfunden, da sie die Vorteile beider Leistungsarten vereint.
Sie sind nicht dauerhaft an Ihre Entscheidung gebunden. Sie können jederzeit zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Kombinationsleistung wechseln. Dies ist wichtig, denn die Pflegesituation kann sich ändern.
Für einen Wechsel genügt eine formlose Mitteilung an Ihre Pflegekasse. Der Wechsel wird zum Ersten des Folgemonats wirksam. Sie können monatlich wechseln, sollten aber häufige Wechsel vermeiden, da dies für alle Beteiligten umständlich ist.
Wenn Sie von Pflegegeld zu Pflegesachleistungen wechseln möchten, müssen Sie zusätzlich einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließen. Die Pflegekasse kann Sie bei der Suche nach einem geeigneten Dienst unterstützen.
Häufige Gründe für einen Wechsel sind: Der Pflegebedürftige wird schwererpflegebedürftig und benötigt mehr Unterstützung. Die pflegenden Angehörigen sind überlastet oder erkranken. Die familiäre Situation ändert sich, etwa durch Umzug oder berufliche Veränderungen. Der Pflegebedürftige möchte mehr Selbstständigkeit oder mehr professionelle Unterstützung.
Scheuen Sie sich nicht, die Leistungsart zu wechseln, wenn die aktuelle Lösung nicht mehr passt. Es ist Ihr gutes Recht, die für Sie beste Versorgung zu wählen.
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen Ihnen weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu, die Sie zusätzlich nutzen können.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Sie können ihn für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen, etwa für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen.
Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, können Sie bis zu sechs Wochen im Jahr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Der jährliche Betrag liegt bei 1.612 Euro, kann aber durch Umwidmung von Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Diese Leistung steht Ihnen zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen zu.
Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung steht Ihnen bis zu acht Wochen im Jahr zu. Der Betrag beträgt bis zu 1.774 Euro jährlich und kann durch Umwidmung auf bis zu 3.386 Euro erhöht werden. Auch diese Leistung können Sie zusätzlich zu Ihren regulären Leistungen nutzen.
Teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung können Sie zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in voller Höhe in Anspruch nehmen. Die Leistungen kürzen sich nicht gegenseitig. Dies bietet zusätzliche Entlastung und Förderung.
Ja, theoretisch können Sie monatlich wechseln. Praktisch ist dies aber umständlich und sollte vermieden werden. Jeder Wechsel erfordert Mitteilungen an die Pflegekasse und gegebenenfalls den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen mit Pflegediensten.
Die Pflegesachleistungen sind in jedem Pflegegrad deutlich höher als das Pflegegeld. Der Unterschied reicht von etwa 400 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu über 1.100 Euro bei Pflegegrad 5.
Wenn Sie mehr als 50 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen, sind keine Beratungsbesuche verpflichtend. Nutzen Sie weniger als 50 Prozent, gelten die gleichen Regelungen wie bei reinem Pflegegeld.
Ja, das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, es an die Pflegeperson weiterzugeben, auch wenn dies der übliche und vorgesehene Zweck ist.
Wenn die Kosten des Pflegedienstes Ihr Budget überschreiten, müssen Sie den Differenzbetrag selbst zahlen. Besprechen Sie daher vorher mit dem Pflegedienst, wie die Leistungen so geplant werden können, dass sie innerhalb Ihres Budgets bleiben.
Es gibt kein objektives "besser" oder "schlechter". Die passende Leistung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Viele Faktoren spielen eine Rolle: verfügbare Pflegepersonen, Höhe des Pflegebedarfs, medizinische Anforderungen, finanzielle Situation und persönliche Präferenzen.
Analysieren Sie Ihre Situation ehrlich: Welche Unterstützung benötigen Sie wirklich? Welche Ressourcen sind in der Familie verfügbar? Überschätzen Sie nicht die Belastbarkeit von Angehörigen.
Sprechen Sie offen in der Familie: Klären Sie, wer welche Aufgaben übernehmen kann und will. Pflege ist eine große Aufgabe, die nicht stillschweigend vorausgesetzt werden sollte.
Holen Sie sich Beratung: Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Pflegeberatungen helfen Ihnen kostenlos bei der Entscheidung. Sie können Ihre Situation analysieren und Empfehlungen geben.
Probieren Sie die Kombinationsleistung: Wenn Sie unsicher sind, starten Sie mit der Kombinationsleistung. So können Sie beide Leistungsarten kennenlernen und später entscheiden, welche besser passt.
Bleiben Sie flexibel: Ihre Situation kann sich ändern. Seien Sie bereit, die Leistungsart anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern.
Denken Sie an Entlastung: Nutzen Sie die zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese tragen erheblich zur Entlastung bei und verhindern Überlastung.
Dokumentieren Sie Ihren Pflegeaufwand: Ein Pflegetagebuch hilft Ihnen, den tatsächlichen Bedarf einzuschätzen und bei Bedarf eine Höherstufung zu begründen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind zwei gleichwertige, aber unterschiedliche Wege der häuslichen Pflege. Beide haben Vor- und Nachteile. Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Verfügbarkeit von Pflegepersonen, Höhe des Pflegebedarfs, medizinische Anforderungen und persönliche Wünsche.
Die Kombinationsleistung bietet die größte Flexibilität und wird von vielen Familien als ideale Lösung empfunden. Sie vereint die emotionale Nähe der Angehörigenpflege mit der fachlichen Kompetenz professioneller Pflege.
Scheuen Sie sich nicht, zwischen den Leistungsarten zu wechseln, wenn sich Ihre Situation ändert. Die Pflegeversicherung bietet diese Flexibilität bewusst an, damit Sie immer die für Sie beste Versorgung erhalten. Lassen Sie sich beraten, probieren Sie verschiedene Möglichkeiten aus und finden Sie den Weg, der am besten zu Ihnen passt. Ihre Lebensqualität und die Ihrer Angehörigen sollten im Mittelpunkt stehen.

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