Pflegegrad 1 liegt bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene erhalten unter anderem den Entlastungsbetrag sowie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) bis 40 Euro monatlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegegrad 1 bedeutet, dass eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene kommen in vielen Bereichen noch alleine zurecht, benötigen aber im Alltag teilweise Unterstützung oder profitieren von entlastenden Hilfen.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems. Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine Punktzahl von 12,5 bis unter 27 erreicht wird.
Bei Pflegegrad 1 stehen vor allem Leistungen im Vordergrund, die den Alltag erleichtern und eine Verschlechterung der Situation verhindern sollen. Einige klassische Pflegeleistungen (wie Pflegegeld) gelten erst ab Pflegegrad 2.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Er kann zum Beispiel für Unterstützung im Haushalt oder anerkannte Betreuungsangebote genutzt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse möglich, z. B. für Maßnahmen, die das Leben zu Hause erleichtern (z. B. Haltegriffe oder Anpassungen im Bad).
Angehörige und Pflegepersonen können Pflegekurse und Beratungsangebote nutzen, um den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Nein. Pflegegeld wird in der Regel erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 stehen eher Unterstützungs- und Entlastungsleistungen im Fokus.
Auch mit Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen. Dazu gehört die monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 40 Euro.
Sie enthält typische Verbrauchsprodukte, die in der häuslichen Pflege und im Alltag helfen können. Die Kosten werden – bei Vorliegen der Voraussetzungen – von der Pflegekasse übernommen.
Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad offiziell anerkannt wurde und die Person im Alltag in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Für einzelne Leistungen (z. B. Pflegehilfsmittel) kann zusätzlich relevant sein, dass die Versorgung zu Hause stattfindet.
Wenn sich der Zustand verschlechtert, kann später ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu? Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen einfach erklärt.
Plegegrad 2
Pflegegrad 3 einfach erklärt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen – verständlich und übersichtlich.
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4 einfach erklärt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen – übersichtlich und verständlich dargestellt.
Pflegegrad 4