Pflegegrad 3 liegt bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Form einer monatlichen Pflegebox.

Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene benötigen täglich und in mehreren Lebensbereichen Unterstützung, zum Beispiel bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems. Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine Punktzahl von 47,5 bis unter 70 erreicht wird.
Mit Pflegegrad 3 stehen Pflegebedürftigen umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zu. Ziel ist es, die häusliche Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige deutlich zu entlasten.
Wer überwiegend zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt wird, erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 573 Euro.
Alternativ können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese betragen bis zu 1.432 Euro monatlich und werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind.
Zusätzlich steht ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung, zum Beispiel für Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Diese werden häufig in Form einer monatlichen Pflegebox bereitgestellt.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Eine Zuzahlung ist in der Regel nicht erforderlich.
Voraussetzung ist eine anerkannte schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie die regelmäßige Unterstützung im Alltag. Die Pflege kann zu Hause durch Angehörige oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes erfolgen.
Ein Antrag auf Pflegegrad kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann später eine Höherstufung beantragt werden.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? Entlastungsbetrag, Pflegebox & Voraussetzungen einfach erklärt – kompakt und verständlich.
Pflegegrad 1
Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu? Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen einfach erklärt.
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