Pflegegrad 2 – Leistungen, Pflegegeld & Pflegebox erklärt

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie eine monatliche Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln.

Ältere Frau informiert sich mit Tochter am Esstisch über Pflegeleistungen und Pflegegrad.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Betroffene benötigen regelmäßig Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Haushaltsführung.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems. Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn zwischen 27 und unter 47,5 Punkte erreicht werden.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 2 zu?

Mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern und Angehörige entlasten.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Wer zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 332 Euro.

Pflegesachleistungen

Alternativ können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese betragen bis zu 761 Euro monatlich und werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren, wenn beide Pflegeformen genutzt werden.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote.

Pflegebox bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 40 Euro. Diese enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern.

Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich.

Typische Inhalte einer Pflegebox

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad sowie die häusliche Pflege. Die Pflege muss nicht durch einen professionellen Pflegedienst erfolgen.

Ein Antrag auf Pflegegrad kann jederzeit bei der Pflegekasse gestellt werden.

Pflegegrad 2 beantragen – so geht’s

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  3. Bescheid erhalten
  4. Leistungen rückwirkend nutzen

Nach Bewilligung können alle Leistungen, einschließlich der Pflegebox, sofort genutzt werden.

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