Kombinationsleistungen in der Pflege – Flexibel kombinieren

Kombinationsleistungen ermöglichen die gleichzeitige Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Beträge werden anteilig berechnet, je nachdem wie viel Prozent der Sachleistungen Sie nutzen.

Person unterschreibt Antrag auf Pflegeleistungen und reicht Unterlagen bei der Pflegekasse ein.

Was sind Kombinationsleistungen?

Kombinationsleistungen sind eine besonders flexible Form der Pflegeleistungen. Sie ermöglichen es Ihnen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig zu nutzen. Dies ist ideal, wenn Sie teilweise von Angehörigen und teilweise von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden möchten.

Stellen Sie sich vor, ein Pflegedienst übernimmt morgens die Körperpflege und hilft beim Anziehen, während Ihre Angehörigen sich um die restlichen Tätigkeiten im Tagesablauf kümmern. Genau für solche Situationen sind Kombinationsleistungen gedacht. Sie vereinen die Vorteile professioneller Pflege mit der emotionalen Nähe und Flexibilität der Angehörigenpflege.

Die Kombinationsleistung ist keine eigene Leistungsart, sondern eine flexible Gestaltungsmöglichkeit innerhalb der Pflegeversicherung. Sie können frei entscheiden, wie Sie Ihre Ihnen zustehenden Leistungen aufteilen möchten. Diese Flexibilität macht die Kombinationsleistung zu einer der am häufigsten gewählten Pflegeformen in Deutschland.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung?

Das Grundprinzip

Die Berechnung der Kombinationsleistung basiert auf einem einfachen Prinzip: Wenn Sie einen Teil Ihrer zustehenden Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Die Kürzung erfolgt prozentual entsprechend dem Anteil der genutzten Sachleistungen.

Nehmen wir an, Sie schöpfen 40 Prozent Ihres Sachleistungsbudgets aus. Dann erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Die Pflegekasse berechnet dies automatisch jeden Monat auf Basis der Meldungen Ihres Pflegedienstes. Sie müssen sich also nicht selbst um komplizierte Berechnungen kümmern.

Die Berechnung im Detail

Die Formel ist simpel: Wenn Sie X Prozent der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie (100 minus X) Prozent des Pflegegeldes. Beispiel: Bei 30 Prozent Sachleistungsnutzung bekommen Sie 70 Prozent Pflegegeld.

Wichtig zu verstehen: Die Prozentsätze beziehen sich auf die maximalen Beträge Ihres Pflegegrades. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen beispielsweise 1.363 Euro für Pflegesachleistungen und 573 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Diese Beträge bilden jeweils die 100-Prozent-Basis für die Berechnung.

Automatische Abrechnung

Sie müssen nicht selbst rechnen. Der Pflegedienst meldet monatlich an Ihre Pflegekasse, welche Leistungen er erbracht hat und welche Kosten entstanden sind. Die Pflegekasse ermittelt daraus den prozentualen Anteil der genutzten Sachleistungen und berechnet automatisch Ihr anteiliges Pflegegeld. Dieses wird Ihnen dann monatlich überwiesen.

Rechenbeispiele für alle Pflegegrade

Pflegegrad 2: Kombinationsbeispiel

Bei Pflegegrad 2 stehen zur Verfügung: 724 Euro Pflegesachleistungen und 332 Euro Pflegegeld.

Beispiel 1 – 50 Prozent Sachleistungen: Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 362 Euro (50 Prozent von 724 Euro). Sie nutzen also 50 Prozent der Sachleistungen. Ihr Pflegegeld wird um 50 Prozent gekürzt. Sie erhalten noch 166 Euro Pflegegeld (50 Prozent von 332 Euro). Insgesamt erhalten Sie: 362 Euro Sachleistungswert plus 166 Euro Pflegegeld.

Beispiel 2 – 25 Prozent Sachleistungen: Der Pflegedienst kommt nur für bestimmte Aufgaben und erbringt Leistungen im Wert von 181 Euro (25 Prozent von 724 Euro). Ihr Pflegegeld wird um 25 Prozent gekürzt. Sie erhalten noch 249 Euro Pflegegeld (75 Prozent von 332 Euro).

Pflegegrad 3: Kombinationsbeispiel

Bei Pflegegrad 3 stehen zur Verfügung: 1.363 Euro Pflegesachleistungen und 573 Euro Pflegegeld.

Beispiel 1 – 40 Prozent Sachleistungen: Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 545,20 Euro (40 Prozent von 1.363 Euro). Ihr Pflegegeld wird um 40 Prozent gekürzt. Sie erhalten noch 343,80 Euro Pflegegeld (60 Prozent von 573 Euro). Dies ist eine häufig gewählte Aufteilung: professionelle Hilfe für die Grundpflege, Angehörige für den Rest des Tages.

Beispiel 2 – 70 Prozent Sachleistungen: Bei höherem Pflegebedarf nutzen Sie 70 Prozent der Sachleistungen (954,10 Euro). Sie erhalten noch 30 Prozent Pflegegeld (171,90 Euro). Diese Aufteilung wählen oft Familien, bei denen Angehörige noch bestimmte Aufgaben übernehmen, aber der Hauptteil durch Profis erfolgt.

Pflegegrad 4: Kombinationsbeispiel

Bei Pflegegrad 4 stehen zur Verfügung: 1.693 Euro Pflegesachleistungen und 765 Euro Pflegegeld.

Beispiel – 60 Prozent Sachleistungen: Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 1.015,80 Euro (60 Prozent von 1.693 Euro). Sie erhalten noch 306 Euro Pflegegeld (40 Prozent von 765 Euro). Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf oft hoch, sodass ein größerer Anteil an professioneller Pflege sinnvoll ist.

Pflegegrad 5: Kombinationsbeispiel

Bei Pflegegrad 5 stehen zur Verfügung: 2.095 Euro Pflegesachleistungen und 947 Euro Pflegegeld.

Beispiel – 80 Prozent Sachleistungen: Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 1.676 Euro (80 Prozent von 2.095 Euro). Sie erhalten noch 189,40 Euro Pflegegeld (20 Prozent von 947 Euro). Bei Pflegegrad 5 ist meist intensive professionelle Pflege erforderlich. Angehörige können dennoch unterstützen und erhalten eine finanzielle Anerkennung.

Vorteile der Kombinationsleistung

Maximale Flexibilität

Die Kombinationsleistung bietet Ihnen die größte Flexibilität aller Pflegeformen. Sie können selbst bestimmen, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und wo Angehörige einspringen. Diese Aufteilung können Sie monatlich anpassen, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern.

Vielleicht brauchen Sie im Winter mehr professionelle Unterstützung, weil die Witterung zusätzliche Herausforderungen bringt. Im Sommer können Angehörige vielleicht mehr übernehmen. Mit der Kombinationsleistung können Sie solche Veränderungen problemlos umsetzen.

Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige sind oft stark belastet. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, die besonders anstrengenden oder zeitintensiven Aufgaben an Profis abzugeben. Gleichzeitig können Angehörige weiterhin eine aktive Rolle spielen und die emotionale Nähe bewahren.

Typischerweise übernimmt der Pflegedienst die Körperpflege am Morgen, während Angehörige sich um Gesellschaft, Mahlzeiten und Freizeitgestaltung kümmern. Diese Aufteilung verhindert Überlastung und ermöglicht es den Angehörigen, ihre Beziehung zur pflegebedürftigen Person positiv zu gestalten.

Professionelle Qualität bei wichtigen Aufgaben

Manche Pflegeaufgaben erfordern Fachwissen und Erfahrung. Mit der Kombinationsleistung können Sie sicherstellen, dass diese Aufgaben von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig bei medizinischen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Katheterisierung.

Gleichzeitig profitieren Sie weiterhin von der persönlichen Zuwendung durch Angehörige bei anderen Aufgaben. Diese Kombination aus professioneller Kompetenz und persönlicher Nähe ist oft die beste Lösung.

Finanzielle Anerkennung für Angehörige

Auch wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt, leisten Angehörige weiterhin wichtige Arbeit. Das anteilige Pflegegeld ist eine finanzielle Anerkennung dafür. Es zeigt, dass die Arbeit der Angehörigen wertgeschätzt wird, auch wenn sie nicht die gesamte Pflege allein stemmen.

Zuverlässige Grundversorgung

Durch die Einbindung eines Pflegedienstes ist die Grundversorgung zuverlässig sichergestellt. Auch wenn Angehörige einmal verhindert sind, etwa durch Krankheit oder Urlaub, ist die Pflege durch den Pflegedienst gewährleistet. Dies gibt sowohl der pflegebedürftigen Person als auch den Angehörigen Sicherheit.

Für wen eignet sich die Kombinationsleistung?

Ideale Voraussetzungen

Die Kombinationsleistung ist besonders geeignet, wenn Angehörige verfügbar sind und einen Teil der Pflege übernehmen können, aber nicht die gesamte Pflegeverantwortung tragen möchten oder können. Wenn bestimmte Pflegeaufgaben professionelle Kompetenz erfordern, andere aber auch von Angehörigen geleistet werden können. Wenn Sie sowohl Wert auf professionelle Qualität als auch auf die persönliche Nähe zu Ihren Angehörigen legen.

Die Kombinationsleistung passt auch, wenn der Pflegebedarf im Tagesverlauf schwankt oder wenn Angehörige berufstätig sind und nur zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Ein Pflegedienst kann dann die Zeiten abdecken, in denen keine Angehörigen da sind.

Typische Situationen

Berufstätige Angehörige: Kinder pflegen ihre Eltern, sind aber tagsüber berufstätig. Ein Pflegedienst kommt tagsüber, abends und am Wochenende übernehmen die Kinder.

Körperlich anstrengende Pflege: Die Körperpflege und Mobilisation sind körperlich sehr anstrengend. Der Pflegedienst übernimmt diese Aufgaben, Angehörige kümmern sich um Gesellschaft, Mahlzeiten und Begleitung.

Medizinische Anforderungen: Der Pflegebedürftige benötigt regelmäßig medizinische Versorgung wie Wundverbände oder Injektionen. Der Pflegedienst übernimmt diese Aufgaben, Angehörige die übrige Betreuung.

Entlastung bei Demenz: Menschen mit Demenz brauchen intensive Betreuung. Der Pflegedienst übernimmt morgens die Grundpflege, Angehörige leisten tagsüber Betreuung, aber mit der Sicherheit, dass die Grundversorgung professionell abgedeckt ist.

Weniger geeignet, wenn...

Die Kombinationsleistung ist weniger sinnvoll, wenn Angehörige die gesamte Pflege problemlos allein leisten können und möchten. Dann wäre reines Pflegegeld die bessere Wahl. Auch wenn keinerlei familiäre Unterstützung vorhanden ist und die gesamte Pflege durch Profis erfolgen muss, sind reine Pflegesachleistungen vorzuziehen.

So beantragen Sie Kombinationsleistungen

Schritt 1: Pflegedienst auswählen

Wählen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Achten Sie auf Qualität, Zuverlässigkeit und einen guten persönlichen Eindruck. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, bei dem Ihr Pflegebedarf besprochen und ein Pflegeplan erstellt wird.

Erklären Sie dem Pflegedienst, dass Sie Kombinationsleistungen wünschen. Legen Sie gemeinsam fest, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen soll und welche bei den Angehörigen bleiben. Achten Sie darauf, dass die geplanten Kosten des Pflegedienstes innerhalb Ihres gewünschten Sachleistungsbudgets bleiben.

Schritt 2: Versorgungsvertrag abschließen

Schließen Sie einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegedienst ab. Der Vertrag sollte klar darlegen, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt, wie oft er kommt und welche Kosten entstehen. Besprechen Sie, wie hoch der monatliche Anteil der Sachleistungen sein soll, damit Sie wissen, wie viel Pflegegeld Sie noch erhalten.

Schritt 3: Pflegekasse informieren

Sie müssen die Pflegekasse nicht explizit über die Kombinationsleistung informieren. Sobald der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet, erkennt diese automatisch, dass Sie Kombinationsleistungen nutzen. Die Pflegekasse berechnet dann automatisch Ihr anteiliges Pflegegeld und überweist es Ihnen.

Einige Pflegekassen bieten Formulare oder Erklärungen zur Kombinationsleistung an. Diese sind aber nicht zwingend erforderlich. Die Abrechnung des Pflegedienstes genügt.

Schritt 4: Regelmäßige Überprüfung

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Aufteilung noch zu Ihrer Situation passt. Teilen Sie dem Pflegedienst mit, wenn Sie mehr oder weniger Unterstützung benötigen. Der Pflegeplan kann jederzeit angepasst werden. Entsprechend ändert sich dann auch das Verhältnis von Sachleistungen zu Pflegegeld.

Aufteilung anpassen: So geht's

Monatliche Anpassung möglich

Sie können die Aufteilung zwischen Sachleistungen und Pflegegeld monatlich ändern. Wenn Sie in einem Monat mehr Unterstützung durch den Pflegedienst benötigen, können Sie mehr Sachleistungen in Anspruch nehmen. Im nächsten Monat können Sie wieder reduzieren.

Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn sich Ihr Zustand schwankt oder wenn die Verfügbarkeit von Angehörigen variiert. Vielleicht sind Angehörige im Urlaub oder besonders eingespannt im Beruf – dann können Sie vorübergehend mehr Sachleistungen nutzen.

Wie funktioniert die Anpassung?

Sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, wenn Sie die Leistungen ausweiten oder reduzieren möchten. Der Pflegedienst passt den Pflegeplan entsprechend an. Die Pflegekasse erfährt von der Änderung durch die monatliche Abrechnung des Pflegedienstes und passt Ihr Pflegegeld automatisch an.

Sie müssen also nicht jedes Mal die Pflegekasse kontaktieren. Die Anpassung erfolgt automatisch durch das veränderte Abrechnungsverhalten des Pflegedienstes.

Planungssicherheit durch feste Vereinbarungen

Auch wenn monatliche Anpassungen möglich sind, empfiehlt es sich, eine gewisse Kontinuität zu wahren. Zu häufige Wechsel sind für alle Beteiligten anstrengend. Vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst einen regulären Umfang und passen Sie nur bei Bedarf an.

Viele Familien finden eine Aufteilung, die gut funktioniert, und behalten diese über Monate bei. Nur bei wesentlichen Veränderungen wie Verschlechterung des Gesundheitszustands oder Änderung der familiären Situation wird dann angepasst.

Beratungsbesuche bei Kombinationsleistungen

Regelung bei Kombinationsleistungen

Bei der Kombinationsleistung gelten besondere Regelungen für Beratungsbesuche. Entscheidend ist, wie hoch der Anteil der genutzten Sachleistungen ist.

Mehr als 50 Prozent Sachleistungen: Wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer verfügbaren Sachleistungen nutzen, sind keine regelmäßigen Beratungsbesuche verpflichtend. Die Pflegekasse geht davon aus, dass durch die intensive Einbindung des Pflegedienstes die Pflegequalität ausreichend überwacht wird.

Weniger als 50 Prozent Sachleistungen: Nutzen Sie weniger als die Hälfte der Sachleistungen, sind Beratungsbesuche Pflicht. Die Regelung ist die gleiche wie bei reinem Pflegegeld: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Zweck der Beratungsbesuche

Die Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Ein qualifizierter Pflegeberater besucht Sie zu Hause und prüft, ob die Pflege angemessen erfolgt. Er gibt Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation, informiert über Hilfsmittel und Unterstützungsangebote und beantwortet Fragen zur Pflege.

Diese Besuche sind kostenfrei und können sehr hilfreich sein. Auch wenn sie bei höherem Sachleistungsanteil nicht verpflichtend sind, können Sie sie freiwillig in Anspruch nehmen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn Sie verpflichtende Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Dies gilt auch für den Pflegegeldanteil in der Kombinationsleistung. Nehmen Sie daher die Termine wahr oder vereinbaren Sie rechtzeitig einen Ersatztermin, wenn Sie den ursprünglichen nicht wahrnehmen können.

Kombinationsleistungen und weitere Leistungen

Entlastungsbetrag zusätzlich

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht Ihnen zusätzlich zur Kombinationsleistung zu. Er wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Sachleistungen angerechnet. Sie können ihn für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen, etwa für eine Haushaltshilfe, einen Alltagsbegleiter oder eine Betreuungsgruppe.

Der Entlastungsbetrag erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich. Gerade bei Kombinationsleistungen, wo Angehörige noch aktiv pflegen, kann dieser Betrag wichtige zusätzliche Entlastung bieten.

Verhinderungspflege kombinierbar

Verhinderungspflege steht Ihnen ebenfalls zusätzlich zu. Wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit, können Sie bis zu sechs Wochen im Jahr Verhinderungspflege nutzen. Der jährliche Betrag liegt bei bis zu 1.612 Euro, durch Umwidmung von Kurzzeitpflege sogar bis zu 2.418 Euro.

Während der Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes. Der Sachleistungsanteil kann während dieser Zeit erhöht werden, da der Pflegedienst mehr Aufgaben übernehmen muss.

Kurzzeitpflege ergänzend

Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung steht Ihnen bis zu acht Wochen im Jahr zu. Der Betrag liegt bei bis zu 1.774 Euro jährlich, durch Umwidmung bis zu 3.386 Euro. Kurzzeitpflege wird oft nach Krankenhausaufenthalten benötigt oder dient der Entlastung der Angehörigen.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent gekürzt. Nach Rückkehr nach Hause können Sie Ihre Kombinationsleistung wie gewohnt fortsetzen.

Tages- und Nachtpflege voll kombinierbar

Teilstationäre Pflege können Sie zusätzlich zu Kombinationsleistungen in voller Höhe nutzen. Die Beträge kürzen sich nicht gegenseitig. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit für zusätzliche Entlastung und Förderung.

Viele Familien kombinieren: Tagespflege an einigen Tagen der Woche, ambulanter Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege, und Angehörige für die übrige Zeit. So entsteht ein umfassendes Versorgungsnetz.

Häufige Fragen zu Kombinationsleistungen

Kann ich die Aufteilung monatlich ändern?

Ja, Sie können die Aufteilung jeden Monat neu gestalten. Die Pflegekasse berechnet Ihr Pflegegeld automatisch auf Basis der tatsächlich genutzten Sachleistungen. Praktisch empfiehlt sich aber eine gewisse Kontinuität, da zu häufige Wechsel für alle Beteiligten umständlich sind.

Was passiert, wenn ich im Monat keine Sachleistungen nutze?

Wenn Sie in einem Monat keine Sachleistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Sie können also flexibel zwischen den Monaten wechseln. Im nächsten Monat können Sie wieder Sachleistungen nutzen.

Kann ich mehrere Pflegedienste gleichzeitig beauftragen?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Manche Menschen nutzen verschiedene Dienste für unterschiedliche Leistungen, etwa einen für die Grundpflege und einen anderen für hauswirtschaftliche Versorgung. Alle Dienste rechnen mit der Pflegekasse ab, und die Gesamtsumme wird für die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes herangezogen.

Was ist, wenn die Sachleistungen mein Budget überschreiten?

Wenn die Kosten des Pflegedienstes Ihr Sachleistungsbudget übersteigen, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Dies betrifft nur den überschreitenden Teil. Ihr Pflegegeld wird in diesem Fall auf null reduziert, da Sie 100 Prozent oder mehr der Sachleistungen nutzen. Planen Sie daher mit dem Pflegedienst sorgfältig, um Eigenanteile zu vermeiden.

Wirkt sich die Kombinationsleistung auf andere Leistungen aus?

Nein, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege bleiben von der Kombinationsleistung unberührt. Diese Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu, unabhängig davon, wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.

Kann ich von Kombinationsleistungen zu reinem Pflegegeld oder reinen Sachleistungen wechseln?

Ja, Sie können jederzeit wechseln. Für einen Wechsel zu reinem Pflegegeld kündigen Sie einfach den Vertrag mit dem Pflegedienst. Für einen Wechsel zu reinen Sachleistungen informieren Sie die Pflegekasse, dass Sie kein Pflegegeld mehr wünschen. Der Wechsel ist zum Ersten des Folgemonats möglich.

Praktische Tipps für Kombinationsleistungen

Starten Sie mit der Kombinationsleistung: Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungsform die richtige ist, starten Sie mit der Kombinationsleistung. So lernen Sie beide Formen kennen und können später entscheiden, ob Sie bei der Kombination bleiben oder eine reine Form wählen.

Planen Sie die Aufteilung sorgfältig: Überlegen Sie genau, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen soll und welche die Angehörigen leisten können. Eine gute Planung verhindert Überlastung und sorgt für eine realistische Aufteilung.

Kommunizieren Sie offen: Sprechen Sie offen mit allen Beteiligten über Bedürfnisse und Möglichkeiten. Sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Angehörigen und der Pflegedienst sollten wissen, was von ihnen erwartet wird.

Nutzen Sie Beratungsangebote: Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen Ihnen kostenlos bei der optimalen Gestaltung Ihrer Kombinationsleistung. Sie kennen die Möglichkeiten und können Empfehlungen geben.

Überprüfen Sie regelmäßig: Prüfen Sie alle paar Monate, ob die Aufteilung noch passt. Bei Veränderungen des Gesundheitszustands oder der familiären Situation sollte die Aufteilung angepasst werden.

Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand: Führen Sie ein Pflegetagebuch. So behalten Sie den Überblick über den tatsächlichen Aufwand und können bei Bedarf die Aufteilung oder sogar den Pflegegrad anpassen.

Achten Sie auf Qualität: Die Qualität der Pflege sollte im Mittelpunkt stehen, nicht nur die Kosten. Wählen Sie einen guten Pflegedienst, auch wenn dieser vielleicht etwas teurer ist. Die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und die Entlastung der Angehörigen sind wichtiger als ein paar Euro mehr Pflegegeld.

Fallbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Berufstätige Tochter pflegt Mutter

Frau Müller (78) hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter arbeitet Vollzeit, möchte aber ihre Mutter unterstützen. Lösung: Ein Pflegedienst kommt morgens zur Körperpflege und abends zur Vorbereitung für die Nacht. Die Tochter kümmert sich abends, nachts und am Wochenende um ihre Mutter. Der Pflegedienst nutzt etwa 60 Prozent des Sachleistungsbudgets (818 Euro von 1.363 Euro). Die Tochter erhält 40 Prozent des Pflegegeldes (229 Euro) als Anerkennung für ihre Arbeit.

Beispiel 2: Ehepaar bei Demenz

Herr Schmidt (82) hat Pflegegrad 4 und Demenz. Seine Ehefrau (79) pflegt ihn, ist aber selbst nicht mehr so kräftig. Lösung: Der Pflegedienst übernimmt morgens die Grundpflege und hilft beim Aufstehen. Mittags kommt er nochmals für die Mittagsversorgung. Die Ehefrau leistet Betreuung und Gesellschaft über den Tag. Der Pflegedienst nutzt 50 Prozent des Budgets (846,50 Euro von 1.693 Euro). Die Ehefrau erhält 382,50 Euro Pflegegeld.

Beispiel 3: Familie mit kleinen Kindern

Frau Weber (55) hat Pflegegrad 2 nach einem Schlaganfall. Ihre Tochter hat zwei kleine Kinder und kann nicht viel helfen. Lösung: Der Pflegedienst kommt täglich morgens und abends. Die Tochter unterstützt nur am Wochenende. Der Pflegedienst nutzt 80 Prozent des Budgets (579 Euro von 724 Euro). Die Tochter erhält 66 Euro Pflegegeld für ihre Wochenendpflege.

Fazit: Kombinationsleistungen als optimale Lösung

Kombinationsleistungen sind für viele Familien die optimale Lösung. Sie vereinen die Vorteile professioneller Pflege mit der emotionalen Nähe und Flexibilität der Angehörigenpflege. Die flexible Gestaltung ermöglicht es, die Pflege optimal an Ihre individuelle Situation anzupassen.

Die automatische Berechnung durch die Pflegekasse macht die Kombinationsleistung unkompliziert in der Handhabung. Sie müssen sich nicht um komplexe Abrechnungen kümmern, sondern können sich auf die Pflege konzentrieren. Die Möglichkeit, die Aufteilung monatlich anzupassen, gibt Ihnen die Sicherheit, immer die passende Unterstützung zu haben.

Für pflegende Angehörige bedeutet die Kombinationsleistung spürbare Entlastung. Sie müssen nicht alles allein stemmen, bleiben aber dennoch wichtiger Teil der Pflege. Die finanzielle Anerkennung durch das anteilige Pflegegeld würdigt ihre Arbeit.

Wenn Sie noch unsicher sind, welche Pflegeform die richtige ist, probieren Sie die Kombinationsleistung aus. Die Flexibilität dieser Leistungsform gibt Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Aufteilungen zu testen und die für Sie beste Lösung zu finden. Ihre Lebensqualität und die Ihrer Angehörigen stehen im Mittelpunkt – die Kombinationsleistung hilft Ihnen, diese zu sichern.

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