Pflegende Angehörige erhalten Pflegegeld (332-947 Euro), sind in der Renten- und Unfallversicherung abgesichert, haben Anspruch auf Pflegezeit und können zahlreiche Entlastungsangebote nutzen.

In Deutschland werden etwa zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Dies sind meist Ehepartner, Kinder oder andere nahe Verwandte. Die Pflege von Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen im Leben vieler Menschen.
Angehörigenpflege ist emotional erfüllend, aber auch sehr belastend. Sie fordert körperlich, psychisch und zeitlich. Viele pflegende Angehörige vernachlässigen ihre eigene Gesundheit, geben ihren Beruf auf oder schränken ihr soziales Leben stark ein. Die Pflegeversicherung bietet jedoch umfassende Unterstützung.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche finanzielle Unterstützung Sie als pflegender Angehöriger erhalten, wie Sie sozial abgesichert sind, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich selbst entlasten können. Das Ziel: eine gute Pflege für Ihren Angehörigen und ein gesundes Leben für Sie selbst.
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es typischerweise an die pflegende Person weitergibt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich, Pflegegrad 3: 573 Euro monatlich, Pflegegrad 4: 765 Euro monatlich, Pflegegrad 5: 947 Euro monatlich.
Das Pflegegeld ist eine Anerkennung für die Pflegearbeit. Es soll die oft erheblichen Einschränkungen im Leben pflegender Angehöriger zumindest teilweise kompensieren. Das Geld steht zur freien Verfügung.
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Regelmäßige Beratungsbesuche sind verpflichtend: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung. Ein Pflegeberater kommt zu Ihnen nach Hause, beurteilt die Pflegesituation und gibt Tipps. Die Besuche sind kostenfrei und oft hilfreich. Werden sie nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge. Dies gilt ab Pflegegrad 2, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Die Pflegezeit wird bei der späteren Rente berücksichtigt. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie für die Pflege Ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben.
Alle pflegenden Angehörigen sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Pflege passieren. Auch Wegeunfälle, etwa beim Einkaufen für die pflegebedürftige Person, sind versichert.
Der Versicherungsschutz besteht ohne Antrag und ohne Beiträge. Bei einem Unfall sollten Sie diesen der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Die Unfallversicherung übernimmt Behandlungskosten und zahlt bei Bedarf Verletztengeld oder eine Rente.
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind und Angehörige pflegen, können Sie unter Umständen in der Familienversicherung Ihres Ehepartners oder als pflegende Person kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit wegen der Pflege aufgeben oder reduzieren, sollten Sie prüfen, ob Sie freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen können. Dies sichert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Pflege endet und Sie wieder arbeiten möchten.
Im akuten Pflegefall haben Sie das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Dies gilt für alle Beschäftigten in Betrieben jeder Größe. Sie erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
Sie können bis zu sechs Monate unbezahlte Pflegezeit nehmen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. In dieser Zeit sind Sie von der Arbeit vollständig oder teilweise freigestellt. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz. Sie sind weiterhin sozialversichert, die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen Sie selbst zahlen, falls keine Familienversicherung besteht.
Sie können bis zu 24 Monate Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Während dieser Zeit erhalten Sie ein reduziertes Gehalt.
Sie können ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen, um Einkommenseinbußen auszugleichen. Das Darlehen wird nach Ende der Familienpflegezeit in Raten zurückgezahlt.
Sie können beide Instrumente kombinieren, jedoch maximal 24 Monate insgesamt. Beispielsweise könnten Sie sechs Monate Pflegezeit nehmen und anschließend 18 Monate Familienpflegezeit.
Nutzen Sie Verhinderungspflege, um sich regelmäßig zu erholen. Bis zu sechs Wochen im Jahr zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro, durch Umwidmung bis zu 2.418 Euro. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, während Sie Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen.
Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise genutzt werden. Sie müssen nicht sechs Wochen am Stück nehmen. Auch regelmäßige kurze Auszeiten sind möglich und wichtig.
Wenn Sie eine längere Auszeit brauchen oder die häusliche Pflege vorübergehend nicht leisten können, etwa nach einem eigenen Krankenhausaufenthalt, nutzen Sie Kurzzeitpflege. Bis zu acht Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung werden mit bis zu 1.774 Euro, durch Umwidmung bis zu 3.386 Euro unterstützt.
Tagespflege entlastet Sie regelmäßig, ohne dass Ihr Angehöriger stationär untergebracht wird. Die pflegebedürftige Person verbringt einige Stunden oder den ganzen Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Die Kosten werden zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
Sie müssen nicht alles allein machen. Nutzen Sie die Kombinationsleistung und lassen Sie einen ambulanten Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernehmen. Sie erhalten dann anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So können Sie körperlich anstrengende oder medizinisch anspruchsvolle Aufgaben abgeben.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden. Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Betreuungsgruppen entlasten Sie spürbar. Nutzen Sie diese zusätzliche Leistung.
Pflege ist anstrengend. Erkennen Sie Ihre Grenzen und akzeptieren Sie diese. Es ist keine Schwäche, Hilfe zu brauchen. Im Gegenteil: Wer seine Grenzen kennt und respektiert, kann länger und besser pflegen.
Planen Sie feste Auszeiten ein. Täglich mindestens eine Stunde nur für sich, wöchentlich einen freien Nachmittag, monatlich einen ganzen freien Tag. Diese Pausen sind nicht Luxus, sondern Notwendigkeit. Nutzen Sie Verhinderungspflege, Tagespflege oder Unterstützung durch Familie und Freunde.
Vernachlässigen Sie Ihre Gesundheit nicht. Gehen Sie zu Vorsorgeuntersuchungen, bewegen Sie sich regelmäßig, ernähren Sie sich gesund und schlafen Sie ausreichend. Nur wenn Sie gesund bleiben, können Sie pflegen. Bei ersten Anzeichen von Überlastung suchen Sie Hilfe.
Isolation ist ein großes Risiko für pflegende Angehörige. Pflegen Sie bewusst soziale Kontakte. Treffen Sie Freunde, nehmen Sie an Selbsthilfegruppen teil, suchen Sie den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen. Soziale Kontakte geben Kraft und helfen, die Situation einzuordnen.
Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Pflegedienste, Tagespflege, psychologische Beratung – all das sind keine Zeichen von Schwäche, sondern von Weitsicht. Kombinationsleistungen ermöglichen es, professionelle Unterstützung hinzuzuziehen und dennoch selbst zu pflegen.
Pflegekurse der Pflegekassen sind kostenlos und vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Demenz oder rechtliche Fragen. Dieses Wissen erleichtert die Pflege erheblich und schützt Sie vor körperlichen Schäden durch falsche Techniken.
Führen Sie ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich, welche Pflegetätigkeiten Sie durchführen und wie lange diese dauern. Dies hilft bei Anträgen auf Höherstufung und gibt Ihnen selbst einen realistischen Überblick über Ihre Belastung.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflegeverpflichtung. Auch nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner können nicht gezwungen werden zu pflegen. Die Entscheidung ist freiwillig. Wenn Sie nicht pflegen können oder wollen, muss eine andere Lösung gefunden werden.
Wenn Sie als Pflegeperson ausfällt, springt die Verhinderungspflege ein. Teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie verhindert sind. Eine Ersatzpflege kann sofort organisiert werden. Bei längerer eigener Erkrankung prüfen Sie Kurzzeitpflege oder eine dauerhafte Veränderung der Pflegeform.
Ja, durch Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren. Viele Arbeitgeber bieten auch flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice an. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, einen Pflegedienst für die Zeiten zu engagieren, in denen Sie arbeiten. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber.
Teilen Sie die Pflege unter mehreren Personen auf. Die Rentenversicherungsbeiträge werden dann anteilig auf alle pflegenden Personen verteilt. Wichtig ist, dass Sie sich untereinander abstimmen und klare Verantwortlichkeiten schaffen. Dies vermeidet Konflikte und Überlastung einzelner Personen.
Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet, wenn es an die Pflegeperson weitergegeben wird. Es dient der Anerkennung der Pflegeleistung und soll nicht zu Nachteilen bei Sozialleistungen führen.
Nach Ende der Pflege haben Sie Anspruch auf Rückkehr zu Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie Pflegezeit oder Familienpflegezeit genommen haben. Die Pflegezeit wird bei der Rente berücksichtigt. Eventuell aufgenommene Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Lassen Sie sich beraten, wie der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelingt.
Chronische Müdigkeit und Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückenschmerzen und andere körperliche Beschwerden, häufige Infekte durch geschwächtes Immunsystem oder Gewichtsveränderungen sind Warnsignale. Nehmen Sie diese ernst und suchen Sie ärztliche Hilfe.
Reizbarkeit, Frustration, Wut, Gefühle von Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit, sozialer Rückzug, Verlust von Interessen oder depressive Verstimmungen sind Alarmsignale. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder suchen Sie psychologische Unterstützung.
Wenn Sie Terminen fernbleiben, Ihre eigene Gesundheit vernachlässigen, soziale Kontakte abbrechen oder zu Suchtmitteln wie Alkohol greifen, ist dies ein deutliches Zeichen für Überlastung. Holen Sie sich unverzüglich Hilfe.
Wenn Sie merken, dass die Qualität der Pflege leidet, Sie ungeduldig oder gar aggressiv werden, ist dies ein Zeichen, dass Sie an Ihre Grenzen kommen. Suchen Sie sofort Entlastung, bevor die Situation eskaliert.
Pflegestützpunkte sind zentrale Anlaufstellen für alle Fragen rund um Pflege. Sie beraten kostenlos und neutral zu Leistungen, Antragstellung, Pflegemöglichkeiten und Entlastungsangeboten. Suchen Sie einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Ihre Pflegekasse bietet individuelle Pflegeberatung an. Diese hilft, alle Leistungen optimal zu nutzen und die Pflegesituation zu organisieren. Die Beratung ist kostenfrei und kann zu Hause, telefonisch oder in der Pflegekasse stattfinden.
Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen ist sehr wertvoll. Selbsthilfegruppen bieten emotionale Unterstützung, praktische Tipps und das Gefühl, nicht allein zu sein. Informationen zu Gruppen in Ihrer Nähe finden Sie bei Pflegestützpunkten oder online.
Sozialverbände wie VdK, SoVD oder Sozialverband Deutschland bieten Beratung und Unterstützung, auch bei Antragstellung oder Widerspruchsverfahren. Eine Mitgliedschaft ist oft günstig und kann sich lohnen.
Verschiedene Organisationen bieten telefonische Beratung für pflegende Angehörige an. Diese ist oft rund um die Uhr erreichbar und bietet schnelle Hilfe bei akuten Fragen oder in Krisensituationen.
Die Pflege von Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen im Leben. Sie ist emotional erfüllend, aber auch sehr belastend. Viele pflegende Angehörige leisten Herausragendes, kommen aber dabei selbst an ihre Grenzen.
Wichtig ist: Sie müssen nicht alles allein tragen. Die Pflegeversicherung bietet umfassende Unterstützung. Finanzielle Leistungen, soziale Absicherung, rechtliche Möglichkeiten und zahlreiche Entlastungsangebote helfen Ihnen, die Pflege zu bewältigen. Nutzen Sie diese Angebote.
Pflege gelingt am besten als Gemeinschaftsaufgabe. Verteilen Sie Aufgaben in der Familie, nutzen Sie professionelle Unterstützung und zögern Sie nicht, Hilfe anzunehmen. Nur wenn Sie selbst gesund und ausgeglichen bleiben, können Sie Ihren Angehörigen gut pflegen.
Denken Sie daran: Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sind genauso wichtig wie die Pflege Ihres Angehörigen. Selbstfürsorge ist keine Selbstsucht, sondern Voraussetzung für gute Pflege. Nehmen Sie regelmäßig Auszeiten, pflegen Sie soziale Kontakte und suchen Sie bei Bedarf professionelle Unterstützung. Sie haben es verdient, selbst gut versorgt zu sein.

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