Für barrierefreies Wohnen gibt es mehrere Fördermöglichkeiten: Pflegekasse bis 4.000 Euro, KfW-Zuschuss bis 6.250 Euro, regionale Programme und steuerliche Absetzbarkeit. Die Förderungen können oft kombiniert werden.

Barrierefreies Wohnen ermöglicht Menschen mit Einschränkungen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden. Stufen werden zu unüberwindbaren Hindernissen, enge Türen verhindern die Nutzung von Rollstühlen, rutschige Böden erhöhen das Sturzrisiko. Barrierefreiheit ist nicht nur für ältere Menschen relevant, sondern auch für Menschen mit Behinderungen oder nach Unfällen.
Die gute Nachricht: Der Umbau zu barrierefreiem Wohnen wird umfassend gefördert. Verschiedene Institutionen bieten Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile. Mit der richtigen Kombination können Sie einen Großteil oder sogar die gesamten Kosten decken.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen. Sie erfahren, wer was fördert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die verschiedenen Förderungen optimal kombinieren. Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken – mit Förderung ist barrierefreies Wohnen bezahlbar.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegrades spielt keine Rolle. Auch Pflegegrad 1 berechtigt zum vollen Zuschuss von 4.000 Euro.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Typische Maßnahmen: Badumbau (Wanne zu Dusche), Treppenlift, Rampen, Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigung, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe.
Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Der Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf erheblich ändert oder Sie umziehen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt vervielfacht sich der Betrag (bis zu 16.000 Euro bei vier Personen).
Antrag formlos bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme. Kostenvoranschläge beifügen. Entscheidung innerhalb von drei Wochen (mit Gutachten fünf Wochen). Nach Durchführung Rechnung einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt.
Kombination mit anderen Förderungen möglich. Kein Pflegegrad = keine Förderung durch Pflegekasse. Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Mehrfache Inanspruchnahme bei Verschlechterung oder Umzug möglich.
Alle Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand. Kein Pflegegrad erforderlich. Förderung ist altersunabhängig – auch junge Familien können für präventive Maßnahmen Zuschüsse erhalten.
Maßnahmen zur Barrierereduzierung: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Vertikale Erschließung (Treppen, Aufzüge), Anpassung der Raumaufteilung, Badumbau, Orientierung und Kommunikation, Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen.
Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Bei Maßnahmen zum Standard "Altersgerechtes Haus" sogar 12,5 Prozent. Mindestinvestition: 2.000 Euro.
Online im KfW-Zuschussportal vor Beginn der Maßnahme. Nach Durchführung Verwendungsnachweis mit Rechnungen hochladen. Zuschuss wird ausgezahlt. Wichtig: Antrag vor Vertragsabschluss mit Handwerker stellen.
Kombination mit Pflegekassen-Zuschuss möglich. Kein Eigenkapitalnachweis erforderlich. Förderung endet, wenn Budget erschöpft ist – frühzeitig beantragen. Auch für Mietwohnungen möglich (mit Vermieter-Zustimmung).
Hinweis: Das KfW-Programm wird nicht kontinuierlich angeboten. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit auf der KfW-Website oder bei Ihrer Bank.
Alle Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften.
Gleiche Maßnahmen wie beim Zuschuss, aber als zinsgünstiges Darlehen. Geeignet für größere Umbauten, wenn die Zuschüsse nicht ausreichen.
Kredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit zu günstigen Konditionen. Laufzeit bis zu 30 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
Über die Hausbank vor Beginn der Maßnahme. Die Bank prüft Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Genehmigung können Sie mit der Maßnahme beginnen.
Kredit muss zurückgezahlt werden, aber zu günstigen Konditionen. Kombination mit Zuschüssen möglich. Kreditwürdigkeit wird geprüft.
Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Die Bedingungen, Höhen und Schwerpunkte variieren stark. Beispiele: Bayern: Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Nordrhein-Westfalen: Wohnraumförderung NRW, Baden-Württemberg: Wohnungsbau BW.
Informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung oder Wohnungsbaugesellschaft über aktuelle Programme. Oft sind diese mit niedrigen Einkommensgrenzen oder bestimmten Zielgruppen verbunden.
Städte und Gemeinden bieten teils eigene Zuschüsse. Besonders für Maßnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Rampen zum Hauseingang) oder in Altbauten. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt oder Sozialamt nach.
Menschen mit Behinderungen können unter Umständen Leistungen der Eingliederungshilfe für behindertengerechte Umbauten erhalten. Dies ist einkommens- und vermögensabhängig. Antrag beim Sozialamt.
Kosten für barrierefreie Umbauten aus gesundheitlichen Gründen können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Voraussetzung: Medizinische Notwendigkeit (ärztliches Attest). Absetzbar sind Kosten, die nicht durch Zuschüsse gedeckt sind, abzüglich zumutbarer Eigenbelastung (je nach Einkommen 1-7 Prozent).
Arbeitskosten für Handwerkerleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Materialkosten), maximal 4.000 Euro im Jahr. Keine Voraussetzung der Notwendigkeit – gilt für alle Umbaumaßnahmen.
Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf können zusätzlich Behinderten- oder Pflege-Pauschbeträge nutzen. Diese erhöhen die steuerliche Entlastung.
Bewahren Sie alle Rechnungen auf. Lassen Sie Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Zahlen Sie per Überweisung (keine Barzahlung). Lassen Sie sich steuerlich beraten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Verschiedene Förderungen können oft kombiniert werden. Die Pflegekassen-Förderung ist mit KfW-Mitteln und regionalen Programmen kombinierbar. Wichtig: Informieren Sie alle Fördergeber über andere beantragte Förderungen. Manche Programme schließen sich aus oder reduzieren sich gegenseitig.
Kosten: 12.000 Euro. Pflegekasse: 4.000 Euro. KfW-Zuschuss (wenn verfügbar): 1.200 Euro (10% von 12.000 Euro). Steuer (haushaltsnahe Dienstleistungen): ca. 1.000 Euro. Eigenanteil: ca. 5.800 Euro.
Kosten: 10.000 Euro. KfW-Zuschuss: 1.000 Euro. Steuer: ca. 800 Euro. Eigenanteil: ca. 8.200 Euro. Eventuell regionale Förderung prüfen.
Kosten: 25.000 Euro. Pflegekasse (2 Personen): 8.000 Euro. KfW: 2.500 Euro. Steuer: ca. 1.500 Euro. Eigenanteil: ca. 13.000 Euro.
KfW-Förderung zuerst (muss vor Beginn beantragt werden). Pflegekassen-Zuschuss parallel oder danach. Steuer nach Abschluss bei Steuererklärung. Regionale Programme je nach Vorgabe.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten. Holen Sie Angebote ein und kalkulieren Sie realistisch. Planen Sie einen Puffer für Unvorhergesehenes ein.
Prüfen Sie systematisch alle Fördermöglichkeiten: Pflegekasse, KfW, Land, Kommune, Steuer. Auch kleinere Programme können helfen. Oft übersehen: Stiftungen, Sozialverbände oder kirchliche Einrichtungen bieten manchmal Unterstützung.
Nutzen Sie kostenlose Beratungsangebote: Pflegeberatung, Wohnberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder Sozialverbände. Diese kennen die lokalen Fördermöglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.
Bei komplexen Umbauten kann ein Architekt oder Fachplaner helfen. Diese Kosten können sich durch optimale Planung und Förderausschöpfung rechnen. Manche Fachplaner bieten Fördermittelberatung an.
Wenn der Eigenanteil hoch ist, verhandeln Sie mit Handwerkern über Ratenzahlung. Viele sind kulant, besonders wenn Fördergelder bereits zugesagt sind.
Viele beginnen mit der Maßnahme, bevor Sie Förderungen beantragen. Dann gibt es oft kein Geld. Regel: Immer vor Beginn beantragen. Ausnahme: Notfallmaßnahmen (gut begründen).
Viele kennen nur die Pflegekassen-Förderung. KfW, regionale Programme und Steuervorteile werden übersehen. Das kostet Geld. Prüfen Sie alle Optionen.
Unvollständige oder unklare Anträge verzögern die Bearbeitung oder führen zu Ablehnungen. Füllen Sie Anträge sorgfältig aus, fügen Sie alle Unterlagen bei und beschreiben Sie die Notwendigkeit deutlich.
Unterschätzte Kosten führen zu Finanzierungslücken. Holen Sie realistische Angebote ein und planen Sie 10-20 Prozent Puffer für Unvorhergesehenes.
Der günstigste Anbieter ist nicht immer der beste. Qualität zählt, besonders bei barrierefreiem Bauen. Mangelhafte Ausführung führt zu Nacharbeiten und höheren Kosten. Wählen Sie qualifizierte Fachbetriebe.
Vorbereitung: Pflegegrad vorhanden? (für Pflegekasse), Bedarf ermitteln, Kostenvoranschläge einholen, alle Fördermöglichkeiten prüfen, Beratung einholen
Antragstellung: KfW-Förderung beantragen (falls gewünscht und verfügbar), Pflegekassen-Zuschuss beantragen, regionale Programme prüfen und beantragen, bei Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung einholen, Genehmigungen abwarten
Durchführung: Handwerker beauftragen, Maßnahme durchführen lassen, Abnahme prüfen, Rechnungen sammeln
Abrechnung: Rechnungen bei Fördergebern einreichen, Zuschüsse erhalten, Restbetrag zahlen, Unterlagen für Steuer aufbewahren, bei Steuererklärung Kosten geltend machen
Die Gesellschaft altert. Immer mehr Menschen brauchen barrierefreien Wohnraum. Die Politik erkennt dies und baut Förderungen aus. Es ist zu erwarten, dass die Förderung barrierefreien Wohnens in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnt.
Energetische Sanierung und Barrierefreiheit werden zunehmend zusammen gedacht. Kombinierte Förderungen für Klimaschutz und Barrierefreiheit könnten ausgebaut werden. Nutzen Sie Synergien, wenn Sie ohnehin sanieren.
Smart-Home-Technologie kann Barrierefreiheit erhöhen. Sprachsteuerung, automatische Systeme oder Sturzsensoren werden zunehmend förderfähig. Zukunftsorientierte Planung einbeziehen.
Barrierefreier Umbau muss nicht an der Finanzierung scheitern. Mit der richtigen Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss, KfW-Förderung, regionalen Programmen und steuerlichen Vorteilen können Sie einen Großteil der Kosten decken. Bei umfassenden Umbauten und mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind Förderungen von über 10.000 Euro möglich.
Wichtig ist: Informieren Sie sich umfassend über alle Fördermöglichkeiten. Beantragen Sie die Förderungen rechtzeitig – vor Beginn der Maßnahme. Kombinieren Sie verschiedene Programme geschickt. Und lassen Sie sich beraten, um keine Fördermöglichkeit zu übersehen.
Barrierefreies Wohnen ist eine Investition in Lebensqualität, Selbstständigkeit und Sicherheit. Es ermöglicht vielen Menschen, länger in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Förderungen machen diese Investition bezahlbar. Nutzen Sie die Möglichkeiten und schaffen Sie ein Zuhause, in dem Sie unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand gut und sicher leben können.
Zögern Sie nicht, die Förderungen in Anspruch zu nehmen. Sie haben jahrelang in Sozialversicherungen und Steuern eingezahlt. Jetzt ist es Zeit, von diesen Systemen zu profitieren. Barrierefreies Wohnen ist nicht Luxus, sondern oft Notwendigkeit. Und es ist mit den richtigen Förderungen finanzierbar.

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