Die Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, das Menschen ab Pflegegrad 1 kostenlos und ohne Zuzahlung erhalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 40 Euro pro Monat – der Antrag ist unkompliziert und oft in wenigen Minuten gestellt.
Die Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, das pflegebedürftigen Menschen hilft, ihren Alltag sicherer und hygienischer zu gestalten. Sie ist kostenlos, wird direkt nach Hause geliefert und vollständig von der gesetzlichen Pflegekasse finanziert – bis zu 40 Euro pro Monat und Person.
Grundlage ist § 40 Abs. 1 und 2 SGB XI: Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Zuzahlungen sind dabei gesetzlich ausgeschlossen – die Pflegebox ist wirklich kostenlos.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige: Wer hat Anspruch, was ist enthalten, wie beantragt man die Pflegebox und was passiert, wenn der Budgetrahmen nicht ausgeschöpft wird.
Anspruch auf die Pflegebox haben alle Personen, die:
Auch Personen, die in einer Wohngemeinschaft oder betreuten Wohnform leben, können Anspruch haben, sofern sie häuslich versorgt werden. Vollstationäre Pflegeheimbewohner sind vom Anspruch auf die Pflegebox in der Regel ausgeschlossen.
Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf die Pflegebox in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Da Pflegegrad-1-Versicherte ansonsten nur eingeschränkte Pflegeleistungen erhalten, ist die Pflegebox eine der wenigen Leistungen, die von Beginn an uneingeschränkt genutzt werden kann.
Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, muss aber aus dem Produktkatalog für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen. Typische Inhalte einer monatlichen Pflegebox sind:
Wichtig: Alle Produkte müssen im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet sein. Nicht erstattungsfähige Artikel wie normale Kosmetik oder Haushaltsprodukte dürfen nicht enthalten sein.
Sie können mit Ihrem Anbieter besprechen, welche Produkte Sie bevorzugen, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Seriöse Anbieter wie Pflegeweiss bieten in der Regel eine vorausgewählte Box an, die sämtliche Anforderungen erfüllt. Individuelle Wünsche können oft berücksichtigt werden.
Die Beantragung der Pflegebox ist einfach und unkompliziert. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Viele seriöse Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie. Sie müssen lediglich:
Der Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Anschließend erhalten Sie die Box automatisch jeden Monat.
Alternativ können Sie den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dazu wenden Sie sich schriftlich oder persönlich an Ihre Kasse und beantragen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Nach Genehmigung suchen Sie sich selbst einen zugelassenen Anbieter.
In der Regel werden folgende Informationen benötigt:
Ein ärztliches Rezept oder ein Kostenvoranschlag ist für die Pflegebox zum Verbrauch nicht erforderlich.
Die Pflegebox ist für alle Anspruchsberechtigten vollständig kostenlos. Die Pflegekasse erstattet dem Anbieter direkt bis zu 40 Euro pro Monat. Es gibt keine Zuzahlung, keine versteckten Kosten und keine Mindestlaufzeit bei seriösen Anbietern.
Das Budget von 40 Euro gilt pro Person und Monat. Nicht genutzte Beträge können grundsätzlich nicht auf den nächsten Monat übertragen werden – es empfiehlt sich daher, den Anspruch monatlich vollständig auszuschöpfen.
Ja, Sie können den Anbieter Ihrer Pflegebox jederzeit wechseln. Sie sind nicht dauerhaft an einen Anbieter gebunden. Sprechen Sie Ihren neuen Wunschanbieter an – dieser übernimmt in der Regel auch die Abmeldung beim bisherigen Anbieter.
Eine Höherstufung des Pflegegrads ändert nichts am Anspruch auf die Pflegebox – dieser bleibt bei allen Pflegegraden gleich. Der Betrag von maximal 40 Euro pro Monat gilt für alle Pflegegrade (1–5) identisch. Bei einer Rückstufung auf Pflegegrad 0 (also Ablehnung des Pflegegrads) entfällt der Anspruch.
Die Pflegebox ist unabhängig von anderen Pflegeleistungen und lässt sich problemlos kombinieren mit:
Der Anspruch auf die Pflegebox wird durch keine andere Pflegeleistung gemindert oder ausgeschlossen.

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Pflege & BerufVerhinderungspflege: Anspruch, Höhe & Antrag einfach erklärt. Ab Pflegegrad 2, bis zu 1.612 € jährlich, kombinierbar mit Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege erklärt