Pflege zu Hause – Möglichkeiten & Unterstützung

Pflege zu Hause ist durch Pflegegeld (332-947 Euro), Pflegesachleistungen (724-2.095 Euro), Entlastungsbetrag (125 Euro) und weitere Leistungen wie Tages- und Kurzzeitpflege möglich. Kombinieren Sie verschiedene Unterstützungsformen.

Angehörige begleitet ältere Person mit Gehhilfe im häuslichen Umfeld und unterstützt im Alltag.

Warum Pflege zu Hause?

Die meisten Menschen möchten im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben. Die vertraute Umgebung gibt Sicherheit, persönliche Gegenstände schaffen Wohlbefinden und die Selbstständigkeit bleibt länger erhalten. Auch für viele Angehörige ist es wichtig, dass ihre Liebsten zu Hause gepflegt werden können.

Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege umfassend. Das Prinzip lautet: ambulant vor stationär. Die Leistungen für die häusliche Pflege sind daher vielfältig und können flexibel kombiniert werden. Von der reinen Pflege durch Angehörige über professionelle Unterstützung bis hin zu teilstationären Angeboten – die Möglichkeiten sind groß.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Möglichkeiten der häuslichen Pflege, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Versorgung optimal organisieren. Sie erfahren, wie Sie verschiedene Unterstützungsformen kombinieren und pflegende Angehörige entlasten können.

Die drei Grundmodelle der häuslichen Pflege

Pflege durch Angehörige mit Pflegegeld

Bei diesem Modell übernehmen Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Personen die Pflege. Sie erhalten dafür Pflegegeld, das direkt an Sie ausgezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: 332 Euro bei Pflegegrad 2, 573 Euro bei Pflegegrad 3, 765 Euro bei Pflegegrad 4 und 947 Euro bei Pflegegrad 5.

Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Typischerweise geben pflegebedürftige Menschen es an die pflegende Person als Anerkennung weiter. Sie können es aber auch anders verwenden, etwa für zusätzliche Hilfsmittel oder Dienstleistungen.

Vorteile: Maximale Flexibilität, Pflege durch vertraute Personen, freie Verwendung des Geldes. Nachteile: Belastung für Angehörige, keine professionelle Pflegekompetenz, niedrigere Beträge als bei Sachleistungen.

Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste

Ein ambulanter Pflegedienst kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause und übernimmt pflegerische Aufgaben. Die Pflegekasse zahlt dafür Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst. Die Höhe: 724 Euro bei Pflegegrad 2, 1.363 Euro bei Pflegegrad 3, 1.693 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.095 Euro bei Pflegegrad 5.

Der Pflegedienst übernimmt Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität, Medikamentengabe, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen. Die konkreten Leistungen werden in einem Pflegeplan festgelegt.

Vorteile: Professionelle Pflege, höhere Leistungsbeträge, Entlastung der Familie, zuverlässige Versorgung. Nachteile: Fremde Personen im Haus, feste Termine, begrenzte Flexibilität, mögliche Eigenanteile.

Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

Die Kombinationsleistung verbindet beide Modelle. Ein Teil der Pflege wird von einem Pflegedienst übernommen, den Rest leisten Angehörige. Sie erhalten dann anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn Sie beispielsweise 40 Prozent der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 60 Prozent des Pflegegeldes.

Vorteile: Maximale Flexibilität, professionelle Unterstützung bei schwierigen Aufgaben, Angehörige bleiben eingebunden, finanzielle Anerkennung für Angehörige. Die Kombinationsleistung ist für viele Familien die optimale Lösung.

Zusätzliche Leistungen für die häusliche Pflege

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusätzlich zu. Er kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden: Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen, Tagespflege-Eigenanteile oder bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege.

Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen ihn aktiv nutzen, indem Sie entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Nicht genutzter Betrag kann ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Tages- und Nachtpflege: Zusätzliche Entlastung

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege können Sie zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in voller Höhe nutzen. Die Beträge: 689 Euro bei Pflegegrad 2, 1.298 Euro bei Pflegegrad 3, 1.612 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.995 Euro bei Pflegegrad 5.

In der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen tagsüber Zeit in einer Einrichtung mit Betreuung, Aktivitäten und Mahlzeiten. Abends kehren sie nach Hause zurück. Dies entlastet pflegende Angehörige erheblich und bietet soziale Kontakte.

Verhinderungspflege: Wenn Pflegeperson ausfällt

Wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert ist, zahlt die Pflegekasse bis zu sechs Wochen im Jahr Verhinderungspflege. Der Betrag liegt bei bis zu 1.612 Euro jährlich, durch Umwidmung von Kurzzeitpflege bis zu 2.418 Euro.

Die Verhinderungspflege kann für einen Pflegedienst, eine private Pflegeperson oder auch für Angehörige genutzt werden. Während der Verhinderungspflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter.

Kurzzeitpflege: Bei vorübergehendem Mehrbedarf

Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung steht bis zu acht Wochen im Jahr zur Verfügung. Der Betrag liegt bei bis zu 1.774 Euro jährlich, durch Umwidmung von Verhinderungspflege bis zu 3.386 Euro.

Kurzzeitpflege wird häufig nach Krankenhausaufenthalten benötigt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht geleistet werden kann. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld auf 50 Prozent gekürzt.

Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Viele Anbieter liefern monatliche Pflegeboxen direkt nach Hause und rechnen mit der Pflegekasse ab.

Technische Pflegehilfsmittel: Leihweise oder zum Kauf

Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlift, Toilettensitzhöhung und andere technische Hilfsmittel werden von der Pflegekasse leihweise oder zum Kauf übernommen. Sie zahlen einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei Leihgeräten entfällt der Eigenanteil oft.

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro

Für barrierefreie Umbauten zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören Treppenlift, barrierefreies Bad, Türverbreiterungen, Rampen oder Haltegriffe. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Betrag mehrfach gewährt werden.

So organisieren Sie die häusliche Pflege

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, beantragen Sie diesen zunächst bei der Pflegekasse. Der Antrag kann formlos sein, telefonisch oder schriftlich. Die Pflegekasse beauftragt dann einen Gutachter mit der Begutachtung. Bereiten Sie sich gründlich auf die Begutachtung vor und dokumentieren Sie den Pflegebedarf im Vorfeld.

Schritt 2: Pflegeform wählen

Entscheiden Sie, welche Pflegeform für Ihre Situation am besten geeignet ist. Können und wollen Angehörige die Pflege übernehmen? Ist professionelle Unterstützung nötig? Oder ist eine Kombination ideal? Diese Entscheidung können Sie jederzeit ändern.

Schritt 3: Bei Pflegegeld - einfach loslegen

Wenn Sie sich für Pflegegeld entscheiden, teilen Sie dies der Pflegekasse mit. Das Pflegegeld wird dann monatlich ausgezahlt. Sie müssen regelmäßige Beratungsbesuche wahrnehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Schritt 4: Bei Pflegesachleistungen - Pflegedienst wählen

Suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Holen Sie Angebote ein und vergleichen Sie Leistungen und Qualität. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, bei dem der Pflegebedarf besprochen und ein Pflegeplan erstellt wird. Schließen Sie einen Versorgungsvertrag ab.

Schritt 5: Zusätzliche Leistungen beantragen

Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Zusatzleistungen. Beantragen Sie Pflegehilfsmittel, nutzen Sie den Entlastungsbetrag, überlegen Sie, ob Tagespflege sinnvoll ist. Informieren Sie sich über Wohnraumanpassungen und andere Unterstützungsmöglichkeiten.

Schritt 6: Regelmäßig überprüfen und anpassen

Die Pflegesituation ändert sich oft. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die gewählte Pflegeform noch passt. Bei Veränderung des Gesundheitszustands beantragen Sie eine Höherstufung. Passen Sie die Leistungen an den aktuellen Bedarf an.

Entlastung für pflegende Angehörige

Die Belastung ernst nehmen

Pflege ist physisch und psychisch sehr belastend. Viele pflegende Angehörige leiden unter chronischer Erschöpfung, Schlafmangel, Rückenproblemen und emotionaler Belastung. Nehmen Sie diese Belastung ernst und suchen Sie aktiv nach Entlastung.

Regelmäßige Auszeiten einplanen

Nutzen Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht erst im Notfall, sondern planen Sie regelmäßig Auszeiten ein. Auch kurze regelmäßige Pausen durch Tagespflege oder einen Pflegedienst sind wichtig. Sie können nur gut pflegen, wenn Sie selbst fit bleiben.

Aufgaben verteilen

Pflege sollte nicht auf einer Person lasten. Verteilen Sie Aufgaben auf mehrere Familienmitglieder oder Freunde. Nutzen Sie professionelle Unterstützung für körperlich anstrengende oder medizinisch anspruchsvolle Tätigkeiten.

Selbsthilfegruppen und Beratung

Tauschen Sie sich mit anderen pflegenden Angehörigen in Selbsthilfegruppen aus. Dies hilft, die eigene Situation besser einzuordnen und von den Erfahrungen anderer zu lernen. Nutzen Sie auch professionelle Pflegeberatung und psychosoziale Unterstützungsangebote.

Auf die eigene Gesundheit achten

Vernachlässigen Sie Ihre eigene Gesundheit nicht. Gehen Sie zu Vorsorgeterminen, bewegen Sie sich regelmäßig, ernähren Sie sich gesund und schlafen Sie ausreichend. Nur wenn Sie gesund bleiben, können Sie langfristig pflegen.

Finanzierung der häuslichen Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt einen großen Teil der Pflegekosten. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Bei optimaler Nutzung aller Leistungen können erhebliche Beträge zusammenkommen. Bei Pflegegrad 3 beispielsweise bis zu etwa 2.000 Euro monatlich durch Kombination verschiedener Leistungen.

Eigenanteile bei Pflegediensten

Wenn die Kosten des Pflegedienstes das Sachleistungsbudget überschreiten, müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Besprechen Sie mit dem Pflegedienst, wie die Leistungen so geplant werden können, dass sie innerhalb Ihres Budgets bleiben.

Steuerliche Entlastung

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar. Pflegende Angehörige können unter Umständen einen Pflege-Pauschbetrag beanspruchen. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

Sozialleistungen als Ergänzung

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sozialleistungen die Pflegekosten ergänzen. Die Hilfe zur Pflege über das Sozialamt springt ein, wenn andere Mittel ausgeschöpft sind. Ein Antrag lohnt sich, wenn die finanzielle Belastung zu hoch wird.

Häufige Herausforderungen meistern

Wohnraum nicht barrierefrei

Viele Wohnungen sind nicht barrierefrei. Nutzen Sie den Zuschuss zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro. Schon kleine Änderungen wie Haltegriffe, Schwellenbeseitigung oder eine Rampe können viel bewirken. Bei größerem Umbaubedarf überlegen Sie, ob ein Umzug sinnvoller ist.

Pflegende Angehörige überlastet

Wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Schon wenige Stunden Unterstützung pro Woche durch einen Pflegedienst können erhebliche Entlastung bringen. Nutzen Sie auch Tagespflege als regelmäßige Auszeit.

Finanzielle Belastung zu hoch

Schöpfen Sie alle Leistungen der Pflegeversicherung aus. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben. Nutzen Sie Beratungsangebote, um keine Leistungen zu übersehen. Informieren Sie sich über steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

Konflikte in der Familie

Pflege kann zu Spannungen in Familien führen. Sprechen Sie offen über Erwartungen, Möglichkeiten und Grenzen. Verteilen Sie Aufgaben fair. Externe Hilfe kann Konflikte entschärfen, da nicht mehr alles in der Familie geleistet werden muss. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Mediation oder Familienberatung in Anspruch zu nehmen.

Verschlechterung des Gesundheitszustands

Wenn sich der Zustand verschlechtert, beantragen Sie rechtzeitig eine Höherstufung des Pflegegrades. Passen Sie die Pflegemaßnahmen an. Prüfen Sie, ob die häusliche Pflege noch leistbar ist oder ob stationäre Pflege notwendig wird.

Häufige Fragen zur häuslichen Pflege

Kann ich zwischen den Pflegeformen wechseln?

Ja, Sie können jederzeit zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung wechseln. Eine Mitteilung an die Pflegekasse genügt. Der Wechsel ist zum Ersten des Folgemonats möglich. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege immer an die aktuelle Situation anzupassen.

Wie finde ich einen guten Pflegedienst?

Holen Sie Angebote von mehreren Pflegediensten ein. Achten Sie auf Qualitätsnoten, Referenzen und den persönlichen Eindruck. Vereinbaren Sie Probe-Gespräche. Ihre Pflegekasse kann Listen zugelassener Pflegedienste zur Verfügung stellen. Pflegestützpunkte helfen bei der Auswahl.

Was ist, wenn die häusliche Pflege nicht mehr reicht?

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, erhöhen Sie zunächst die professionelle Unterstützung. Nutzen Sie mehr Sachleistungen, Tagespflege oder überlegen Sie Kurzzeitpflege. Wenn auch das nicht ausreicht, kann vollstationäre Pflege notwendig werden. Lassen Sie sich dabei beraten.

Müssen Angehörige pflegen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflegeverpflichtung für Angehörige. Niemand kann gezwungen werden zu pflegen. Wenn Angehörige nicht pflegen können oder wollen, muss eine andere Lösung gefunden werden, etwa professionelle Pflege.

Sind pflegende Angehörige sozialversichert?

Ja, pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Renten- und Unfallversicherung abgesichert. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge. Dies gilt ab Pflegegrad 2 bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen. Die Rentenversicherung rechnet die Pflegezeit bei der späteren Rente an.

Kann ich im Ausland pflegen oder gepflegt werden?

Pflegegeld wird auch bei dauerhaftem Aufenthalt in anderen EU-Ländern und einigen weiteren Staaten gezahlt. Pflegesachleistungen sind auf Deutschland beschränkt. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis sechs Wochen im Jahr wird das Pflegegeld weitergezahlt. Informieren Sie Ihre Pflegekasse vor längeren Auslandsaufenthalten.

Tipps für erfolgreiche häusliche Pflege

Frühzeitig informieren: Je früher Sie sich mit dem Thema Pflege befassen, desto besser können Sie planen. Warten Sie nicht, bis eine akute Situation entsteht.

Alle Leistungen nutzen: Schöpfen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen aus. Viele Pflegebedürftige lassen Geld liegen, weil sie nicht alle Möglichkeiten kennen.

Flexibel bleiben: Die Pflegesituation ändert sich. Seien Sie bereit, die Pflegeform anzupassen, wenn sich die Bedürfnisse ändern.

Professionelle Hilfe nicht scheuen: Auch bei Pflege durch Angehörige kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein. Die Kombinationsleistung bietet hier große Flexibilität.

Entlastung ernst nehmen: Pflegende Angehörige brauchen regelmäßige Auszeiten. Nutzen Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht erst im Notfall.

Beratung in Anspruch nehmen: Pflegestützpunkte, Pflegeberater und Selbsthilfegruppen bieten wertvolle Unterstützung. Nutzen Sie diese kostenlosen Angebote.

Wohnraum anpassen: Investieren Sie in Barrierefreiheit. Der Zuschuss von 4.000 Euro kann viel bewirken und die Pflege erheblich erleichtern.

Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie den Pflegeaufwand. Dies hilft bei Anträgen auf Höherstufung und gibt einen realistischen Überblick über die Situation.

Fazit: Pflege zu Hause ist möglich

Häusliche Pflege ist auch bei hohem Pflegebedarf möglich. Die Pflegeversicherung bietet umfassende Leistungen, die flexibel kombiniert werden können. Von der reinen Angehörigenpflege über professionelle Unterstützung bis hin zu teilstationären Angeboten – die Möglichkeiten sind vielfältig.

Entscheidend ist, dass Sie Ihre Ansprüche kennen und alle Leistungen nutzen. Viele Familien schöpfen die Möglichkeiten nicht voll aus, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Informieren Sie sich umfassend, lassen Sie sich beraten und scheuen Sie sich nicht, alle verfügbaren Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Pflege zu Hause gelingt am besten, wenn verschiedene Unterstützungsformen kombiniert werden. Die reine Angehörigenpflege stößt oft an Grenzen. Die Kombination von familiärer Fürsorge und professioneller Unterstützung ist für viele Familien der beste Weg. So bleiben pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten Umgebung und pflegende Angehörige werden nicht überlastet.

Denken Sie daran: Pflege ist eine Aufgabe, die sich verändert. Was heute funktioniert, muss nicht morgen passen. Bleiben Sie flexibel, passen Sie die Pflege regelmäßig an und zögern Sie nicht, bei Bedarf mehr Unterstützung hinzuzuziehen. Ihre Lebensqualität und die Ihrer Angehörigen stehen im Mittelpunkt.

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