Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 40 Euro optimal nutzen

Pflegebedürftige erhalten monatlich 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen. Die Pauschale kann über Pflegeboxen oder Kostenerstattung genutzt werden.

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Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können oder deren Gebrauchswert durch den Einsatz aufgebraucht wird. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegeperson vor Infektionen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt die Versorgung mit diesen Produkten durch eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro. Dies entspricht 480 Euro pro Jahr. Die Pauschale steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Produkte Sie mit der Pauschale erhalten können, wie Sie diese beantragen, welche Abrechnungswege es gibt und wie Sie die 40 Euro optimal ausschöpfen. Lassen Sie kein Geld liegen – nutzen Sie Ihren vollen Anspruch.

Welche Produkte sind erstattungsfähig?

Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses

Alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind in der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses gelistet. Nur Produkte aus dieser Gruppe können über die 40-Euro-Pauschale abgerechnet werden. Das Verzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und regelmäßig aktualisiert.

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind das am häufigsten genutzte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie schützen bei der Körperpflege, beim Wechseln von Inkontinenzmaterial oder bei der Wundversorgung. Verfügbar sind Latex-, Vinyl- und Nitrilhandschuhe in verschiedenen Größen. Bei Latexallergie wählen Sie latexfreie Alternativen.

Desinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel schützt vor der Übertragung von Krankheitserregern. Flächendesinfektionsmittel wird für die Reinigung von Pflegehilfsmitteln, Oberflächen oder im Falle von Verunreinigungen benötigt. Beide Arten sind erstattungsfähig und wichtig für die Hygiene in der häuslichen Pflege.

Bettschutzeinlagen

Einmal-Bettschutzeinlagen schützen Matratze und Bettwäsche vor Verschmutzung durch Körperflüssigkeiten. Sie sind besonders bei Inkontinenz oder starkem Schwitzen sinnvoll. Mehrfach verwendbare Bettschutzeinlagen gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden separat beantragt.

Schutzschürzen

Einmalschürzen schützen die Kleidung der Pflegeperson bei der Körperpflege oder beim Umgang mit Körperausscheidungen. Sie sind aus Kunststoff und wasserdicht. Nach Gebrauch werden sie entsorgt.

Mundschutz

Mund-Nasen-Schutz wird bei Infektionskrankheiten oder zur Vermeidung von Tröpfcheninfektionen eingesetzt. Sowohl einfache medizinische Masken als auch FFP2-Masken können über die Pauschale abgerechnet werden, wenn sie der Pflege dienen.

Fingerlinge

Fingerlinge schützen einzelne Finger bei der Pflege, etwa bei der Intimhygiene oder bei kleinen Wunden an den Fingern der Pflegeperson. Sie sind eine Alternative zu Handschuhen bei begrenzten Tätigkeiten.

Was nicht erstattungsfähig ist

Nicht über die Pauschale abgerechnet werden können: Inkontinenzmaterial (wird von der Krankenkasse bezahlt), Wund- und Verbandmaterial (Krankenkasse), Reinigungs- und Waschmittel für herkömmliche Reinigung, Kosmetik- und Körperpflegeprodukte oder Haushaltsartikel. Diese sind keine Pflegehilfsmittel im Sinne des Gesetzes.

Voraussetzungen für die Pauschale

Anerkannter Pflegegrad

Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Die Höhe des Pflegegrades spielt keine Rolle – alle erhalten die gleiche Pauschale von 40 Euro monatlich. Ohne Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch.

Häusliche oder familiäre Pflege

Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden. Dies umfasst die eigene Wohnung, die Wohnung von Angehörigen, betreute Wohngruppen oder auch Wohngemeinschaften. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim entfällt der Anspruch, da das Heim für die Ausstattung verantwortlich ist.

Kein weiterer Antrag bei Pflegegrad

Anders als bei technischen Pflegehilfsmitteln benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse oder die Anmeldung bei einem Pflegebox-Anbieter genügt. Die Pauschale steht Ihnen zu, sobald Sie einen Pflegegrad haben.

Beantragung: Zwei Wege

Weg 1: Kostenerstattung

Sie kaufen die benötigten Produkte selbst in Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien oder online. Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen auf. Am Monatsende reichen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet Ihnen bis zu 40 Euro.

Vorteil: Freie Auswahl der Produkte und Bezugsquellen. Sie sind flexibel und können auch spontan einkaufen.

Nachteil: Sie müssen in Vorleistung gehen und haben Verwaltungsaufwand durch Sammeln und Einreichen der Rechnungen. Die Erstattung kann einige Wochen dauern.

Weg 2: Pflegebox mit Direktabrechnung

Sie melden sich bei einem Pflegebox-Anbieter an. Dieser liefert Ihnen monatlich eine Box mit den gewünschten Produkten direkt nach Hause. Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und haben keinen Verwaltungsaufwand.

Vorteil: Keine Vorleistung, kein Papierkram, regelmäßige Lieferung, Sie denken nicht daran und die Produkte kommen automatisch.

Nachteil: Sie sind an das Sortiment des Anbieters gebunden. Die Produktauswahl kann begrenzter sein als beim freien Einkauf.

Kombination beider Wege möglich

Sie können beide Wege kombinieren. Beispielsweise nutzen Sie eine Pflegebox für die Grundausstattung und kaufen zusätzliche Spezialprodukte selbst. Achten Sie darauf, dass Sie insgesamt die 40 Euro nicht überschreiten. Informieren Sie Ihre Pflegekasse über die Aufteilung.

Pflegebox-Anbieter: So funktioniert es

Anbieter auswählen

Es gibt verschiedene Anbieter von Pflegeboxen. Recherchieren Sie online oder fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach Empfehlungen. Vergleichen Sie die Produktauswahl, Zusammenstellung und Lieferkonditionen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt meist online oder telefonisch. Sie benötigen: Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer. Einige Anbieter benötigen eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids.

Box zusammenstellen

Sie wählen aus einer Produktliste die gewünschten Artikel aus. Achten Sie darauf, dass der Wert der Box etwa 40 Euro beträgt. Die meisten Anbieter zeigen Ihnen den aktuellen Warenwert an. Sie können verschiedene Produkte kombinieren: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen etc.

Regelmäßige Lieferung

Die Box wird monatlich automatisch zu Ihnen nach Hause geliefert. Sie müssen nichts weiter tun. Die Zusammenstellung bleibt gleich, außer Sie ändern sie. Bei den meisten Anbietern können Sie jederzeit die Zusammenstellung anpassen, pausieren oder kündigen.

Automatische Abrechnung

Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten keine Rechnung und zahlen nichts. Für Sie ist der Service komplett kostenfrei. Die Pflegekasse zahlt dem Anbieter die 40 Euro.

Die 40 Euro optimal ausschöpfen

Volle Ausnutzung der Pauschale

Schöpfen Sie die 40 Euro jeden Monat voll aus. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht ins nächste Monat übertragen werden. Über das Jahr bedeutet dies einen Verlust von bis zu 480 Euro, wenn Sie die Pauschale nicht nutzen.

Produkte klug kombinieren

Stellen Sie Ihre Box so zusammen, dass Sie alle benötigten Produkte erhalten. Wenn Sie viele Handschuhe brauchen, wählen Sie mehrere Packungen. Wenn Sie auch Desinfektionsmittel und Betteinlagen benötigen, teilen Sie das Budget entsprechend auf. Passen Sie die Zusammenstellung an Ihren tatsächlichen Bedarf an.

Vorrat anlegen erlaubt

Sie müssen die Produkte nicht sofort aufbrauchen. Es ist erlaubt, einen Vorrat anzulegen. Wenn Sie in einem Monat weniger verbrauchen, haben Sie trotzdem die 40 Euro ausgeschöpft und können die Produkte später verwenden. Bei längerer Haltbarkeit ist dies eine sinnvolle Strategie.

Anpassung bei verändertem Bedarf

Ihr Pflegebedarf kann sich ändern. Passen Sie die Zusammenstellung Ihrer Box entsprechend an. Wenn Sie mehr Desinfektionsmittel benötigen, reduzieren Sie andere Produkte. Die meisten Anbieter ermöglichen flexible monatliche Anpassungen.

Alle Produkte nutzen, die Sie brauchen

Beschränken Sie sich nicht nur auf Handschuhe. Wenn Sie Betteinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz benötigen, nehmen Sie diese in Ihre Box auf. Die Pauschale soll alle Ihre Bedürfnisse im Bereich der Verbrauchsmaterialien abdecken.

Praktische Tipps

Frische der Produkte beachten

Achten Sie bei der Lieferung auf das Haltbarkeitsdatum, besonders bei Desinfektionsmitteln. Diese verlieren mit der Zeit ihre Wirkung. Lagern Sie Produkte kühl und trocken. Handschuhe sollten nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden.

Richtige Handschuhgröße wählen

Handschuhe sollten gut passen. Zu kleine Handschuhe reißen leicht, zu große erschweren feinmotorische Tätigkeiten. Messen Sie die Handgröße oder probieren Sie verschiedene Größen aus. Die meisten Anbieter bieten S, M, L und XL an.

Latexallergie beachten

Bei Latexallergie wählen Sie latexfreie Handschuhe aus Nitril oder Vinyl. Viele Pflegebox-Anbieter bieten standardmäßig latexfreie Produkte an. Informieren Sie den Anbieter über Allergien.

Hygienische Lagerung

Lagern Sie Pflegehilfsmittel sauber und trocken. Einmalhandschuhe sollten in der Originalverpackung bleiben, bis sie verwendet werden. Desinfektionsmittel fest verschließen. Betteinlagen vor Feuchtigkeit schützen.

Regelmäßige Bestellung prüfen

Überprüfen Sie alle paar Monate, ob Ihre Box-Zusammenstellung noch passt. Hat sich Ihr Bedarf verändert? Nutzen Sie alle Produkte? Passen Sie bei Bedarf an.

Häufige Fragen

Kann ich die Pauschale auch nutzen, wenn Angehörige mich pflegen?

Ja, die Pauschale steht Ihnen unabhängig davon zu, wer Sie pflegt. Ob Angehörige oder ein Pflegedienst – die 40 Euro stehen Ihnen in jedem Fall zu, solange Sie zu Hause gepflegt werden.

Was passiert, wenn ich die Pauschale nicht ausschöpfe?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende. Sie können sie nicht ins nächste Monat übertragen oder ansparen. Nutzen Sie daher jeden Monat die vollen 40 Euro, um keine Leistungen zu verlieren.

Kann ich die Pflegebox jederzeit kündigen?

Ja, bei den meisten Anbietern können Sie monatlich kündigen oder pausieren. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Sie sind flexibel und können jederzeit den Anbieter wechseln oder zur Kostenerstattung zurückkehren.

Muss ich für die Pflegebox etwas bezahlen?

Nein, wenn die Box bis zu 40 Euro kostet und Sie diese über Ihren Pflegegrad abrechnen, zahlen Sie nichts. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Es gibt keine Zusatzkosten, Gebühren oder versteckte Kosten.

Was ist, wenn ich mehr als 40 Euro brauche?

Wenn Ihr Bedarf höher ist, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Sie können zusätzliche Produkte privat kaufen. Eine Erhöhung der Pauschale über 40 Euro ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Bekomme ich die Pauschale auch im Krankenhaus?

Während eines Krankenhausaufenthalts ist das Krankenhaus für die Versorgung zuständig. Die Pauschale entfällt für diesen Zeitraum. Bei Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt besteht der Anspruch weiter, wenn Sie danach nach Hause zurückkehren.

Kann ich verschiedene Pflegebox-Anbieter gleichzeitig nutzen?

Nein, die 40 Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Sie können nicht von mehreren Anbietern gleichzeitig Boxen beziehen. Wählen Sie einen Anbieter oder nutzen Sie die Kostenerstattung zusätzlich, solange Sie insgesamt 40 Euro nicht überschreiten.

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Inkontinenzmaterial ist separate Leistung

Inkontinenzmaterial wie Windeln oder Einlagen wird nicht über die 40-Euro-Pauschale der Pflegekasse bezahlt, sondern von der Krankenkasse. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse zahlt einen Pauschalbetrag abhängig vom Schweregrad. Dies ist eine zusätzliche Leistung.

Technische Pflegehilfsmittel separat

Größere Geräte wie Pflegebett, Rollstuhl oder Badewannenlift sind technische Pflegehilfsmittel. Diese werden separat beantragt und leihweise zur Verfügung gestellt. Sie fallen nicht unter die 40-Euro-Pauschale.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Umbauten wie barrierefreies Bad oder Treppenlift werden über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dies ist unabhängig von der 40-Euro-Pauschale für Verbrauchsmittel.

Anbieter-Wechsel und Kündigung

Wechsel des Anbieters

Sie können jederzeit den Pflegebox-Anbieter wechseln. Kündigen Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter und melden Sie sich bei einem neuen an. Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Wechsel. Es gibt keine Nachteile oder Wartezeiten.

Kündigung der Pflegebox

Wenn Sie die Pflegebox nicht mehr benötigen, kündigen Sie beim Anbieter. Die Kündigung ist meist zum Monatsende möglich. Sie können dann zur Kostenerstattung wechseln oder die Pauschale vorübergehend nicht nutzen.

Wechsel zwischen Pflegebox und Kostenerstattung

Sie können auch zwischen den beiden Abrechnungswegen wechseln. Nutzen Sie beispielsweise einige Monate die Pflegebox und wechseln dann zur Kostenerstattung, wenn Sie flexibler sein möchten. Informieren Sie Ihre Pflegekasse und den Anbieter.

Fazit: Lassen Sie kein Geld liegen

Die monatliche Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist ein wertvoller Anspruch. Über das Jahr sind dies 480 Euro, die Ihnen zur Verfügung stehen. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nutzen diese Pauschale nicht oder nicht vollständig. Das ist verschenktes Geld.

Die Nutzung ist einfach: Entweder Sie kaufen die Produkte selbst und lassen sich die Kosten erstatten, oder Sie nutzen einen Pflegebox-Service, der Ihnen monatlich die benötigten Produkte liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Der zweite Weg ist besonders bequem und empfehlenswert.

Schöpfen Sie die 40 Euro jeden Monat voll aus. Stellen Sie Ihre Box so zusammen, dass Sie alle benötigten Produkte erhalten. Passen Sie die Zusammenstellung an, wenn sich Ihr Bedarf ändert. Legen Sie einen Vorrat an, wenn Sie möchten. Aber lassen Sie die Pauschale nicht ungenutzt verfallen.

Die Verbrauchsmaterialien sind wichtig für die Hygiene in der häuslichen Pflege. Sie schützen vor Infektionen und erleichtern die Pflege. Sie haben jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt und haben ein Recht auf diese Leistungen. Nutzen Sie sie und verbessern Sie damit die Qualität und Sicherheit der häuslichen Pflege.

Sie benötigen weitere Hilfe oder haben noch offene Fragen? Wir sind da um ihnen zu helfen.

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