Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – 4.000 Euro Zuschuss

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie barrierefreies Bad, Treppenlift oder Türverbreiterungen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Betrag vervielfacht werden.

Beratungsgespräch zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und 4.000 Euro Zuschuss im eigenen Zuhause.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung fördert solche Anpassungen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.

Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Barrieren sollen beseitigt, Gefahrenquellen minimiert und die Pflege für alle Beteiligten erleichtert werden. Der Zuschuss ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung zur Unterstützung der häuslichen Pflege.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Maßnahmen gefördert werden, wie Sie den Zuschuss beantragen, was Sie bei der Planung beachten sollten und wie Sie eventuell mehrfach Zuschüsse erhalten können. Nutzen Sie diese wertvolle Unterstützung für ein barrierefreies und sicheres Zuhause.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Badumbau

Der Umbau des Badezimmers ist die häufigste wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Gefördert werden: Umbau von Badewanne zu bodengleicher Dusche, Einbau von Haltegriffen und Stützklappgriffen, Toilettensitzerhöhung fest installiert, unterfahrbarer Waschtisch, rutschfeste Bodenbeläge, ausreichende Bewegungsflächen oder Türverbreiterung.

Ein barrierefreies Bad ermöglicht eigenständige Körperpflege oder erleichtert die Pflege durch Angehörige erheblich. Die Investition lohnt sich und erhöht die Lebensqualität deutlich.

Treppenlift

Treppenlifte überwinden Höhenunterschiede und ermöglichen Mobilität in allen Etagen. Es gibt verschiedene Systeme: Sitzlifte für gerade und kurvige Treppen, Plattformlifte für Rollstuhlfahrer, Hublifte für geringe Höhen oder Außenlifte für Zugänge zum Haus.

Treppenlifte sind teuer, daher ist der Zuschuss der Pflegekasse besonders wertvoll. Er deckt einen Teil der Kosten, die je nach System und Einbausituation zwischen 3.000 und 15.000 Euro oder mehr liegen können.

Türverbreiterungen und Schwellenbeseitigung

Türen müssen für Rollstühle und Rollatoren mindestens 80 cm, besser 90 cm breit sein. Vorhandene Türen können verbreitert werden. Türschwellen stellen Stolperfallen und Barrieren dar. Sie sollten beseitigt oder durch Rampen überwunden werden. Auch der Einbau von automatischen Türöffnern kann gefördert werden.

Rampen

Rampen ermöglichen stufenlosen Zugang zu Haus oder Wohnung. Sie können fest installiert oder mobil sein. Gefördert werden sowohl Außenrampen zum Hauseingang als auch Innenrampen für Stufen innerhalb der Wohnung. Die Steigung sollte maximal 6 Prozent betragen.

Bodenbeläge

Rutschfeste und stolperfreie Bodenbeläge erhöhen die Sicherheit. Teppiche sollten entfernt, lose Kanten befestigt werden. Glatte Fliesen können rutschfest beschichtet werden. Der Austausch von Bodenbelägen kann gefördert werden, wenn dies der Sturzprävention dient.

Beleuchtung

Ausreichende und blendfreie Beleuchtung ist wichtig für Sicherheit und Orientierung. Bewegungsmelder, Nachtlichter oder verstärkte Beleuchtung in Gefahrenbereichen können gefördert werden, wenn sie der Sturzprävention dienen.

Orientierungshilfen

Handläufe an Wänden, Markierungen an Stufen, kontrastreiche Gestaltung von Türrahmen und Griffen helfen bei Seheinschränkungen. Solche Maßnahmen können ebenfalls bezuschusst werden.

Smart-Home-Technologie

Moderne Technik kann die Selbstständigkeit fördern: Sprachsteuerung für Licht und Heizung, automatische Rollläden, Sturzsensoren oder Notrufsysteme. Auch solche Installationen können unter Umständen gefördert werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit erhöhen.

Höhe des Zuschusses

Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dies ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Sie müssen den Betrag nicht zurückzahlen. Wenn die Kosten höher sind, tragen Sie die Differenz selbst. Wenn die Kosten niedriger sind, erhalten Sie den tatsächlichen Betrag.

Mehrfache Inanspruchnahme möglich

Der Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf erheblich ändert oder Sie umziehen. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands können weitere Anpassungen notwendig werden. Diese können erneut bezuschusst werden. Es gibt keine Obergrenze für die Gesamtzahl der Anträge im Leben.

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt

Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss von 4.000 Euro erhalten. Bei zwei Personen also bis zu 8.000 Euro, bei drei Personen bis zu 12.000 Euro. Maximal werden jedoch 16.000 Euro pro Maßnahme ausgezahlt (vier Personen).

Voraussetzung: Die Maßnahme muss für alle Personen notwendig sein. Ein barrierefreies Bad nutzt allen im Haushalt lebenden Pflegebedürftigen. Daher kann der Zuschuss vervielfacht werden.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Anerkannter Pflegegrad

Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Die Höhe des Pflegegrades spielt keine Rolle – alle Pflegegrade berechtigen zum gleichen Zuschuss von 4.000 Euro.

Häusliche Pflege

Die Maßnahme muss in der Wohnung durchgeführt werden, in der Sie leben und gepflegt werden. Dies kann die eigene Wohnung, das eigene Haus, eine Mietwohnung oder auch die Wohnung von Angehörigen sein. Bei Umzug in ein Pflegeheim entfällt der Anspruch für die alte Wohnung.

Notwendigkeit der Maßnahme

Die Maßnahme muss eines der folgenden Ziele erfüllen: die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, die Pflege erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Reine Komfortverbesserungen oder wertsteigende Maßnahmen ohne Pflegebezug werden nicht gefördert.

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Wichtig: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Bereits durchgeführte Maßnahmen werden nicht bezuschusst. Ausnahme: Notfallmaßnahmen, wenn keine Zeit für einen Antrag war. Dies muss aber gut begründet werden.

Beantragung Schritt für Schritt

Schritt 1: Beratung einholen

Lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Pflegeberatungsstellen, Wohnberatungsstellen oder spezialisierte Handwerksbetriebe können helfen. Überlegen Sie, welche Anpassungen Ihre Situation verbessern würden.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen

Holen Sie Angebote von Handwerksbetrieben ein. Beschreiben Sie detailliert, was gemacht werden soll. Lassen Sie sich schriftliche Kostenvoranschläge geben. Vergleichen Sie mehrere Angebote. Achten Sie auf Qualität, nicht nur auf den Preis.

Schritt 3: Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Antrag kann formlos sein, sollte aber folgende Informationen enthalten: Welche Maßnahme geplant ist, warum die Maßnahme notwendig ist (Erleichterung der Pflege, Erhalt der Selbstständigkeit), Kostenvoranschläge beifügen.

Viele Pflegekassen haben Vordrucke. Nutzen Sie diese oder schreiben Sie einen formlosen Brief. Reichen Sie die Kostenvoranschläge als Anlage bei.

Schritt 4: Prüfung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse prüft den Antrag. Sie kann ein Gutachten anfordern, um die Notwendigkeit zu beurteilen. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen erfolgen. Bei Fristüberschreitung gilt der Antrag als genehmigt.

Schritt 5: Beauftragung nach Genehmigung

Warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie den Handwerker beauftragen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie den Zuschuss erhalten. Mit der Genehmigung beauftragen Sie den Handwerksbetrieb und vereinbaren Termine.

Schritt 6: Durchführung und Abnahme

Der Handwerker führt die Maßnahme durch. Prüfen Sie bei Fertigstellung, ob alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Lassen Sie sich eventuelle Mängel beseitigen, bevor Sie die Abnahme unterschreiben.

Schritt 7: Rechnung einreichen

Nach Abschluss erhalten Sie die Rechnung vom Handwerker. Reichen Sie diese bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse überweist den Zuschuss (bis zu 4.000 Euro) auf Ihr Konto. Die Differenz zwischen Rechnung und Zuschuss zahlen Sie direkt an den Handwerker.

Praxis-Tipps

Gründlich planen

Planen Sie die Maßnahmen sorgfältig. Denken Sie nicht nur an den aktuellen Bedarf, sondern auch an mögliche zukünftige Verschlechterungen. Ein vollständig barrierefreies Bad ist besser als Minimallösungen, die später erneut angepasst werden müssen.

Qualifizierte Handwerker wählen

Wählen Sie Handwerksbetriebe mit Erfahrung in barrierefreiem Bauen. Diese kennen die Anforderungen und können beraten. Mitgliedschaft in Verbänden oder Zertifizierungen sind gute Indikatoren für Kompetenz.

Mehrere Angebote einholen

Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Die Preise können erheblich variieren. Achten Sie auf Vergleichbarkeit: gleiche Leistungen, gleiche Materialien. Der günstigste Anbieter ist nicht immer der beste.

Fördermittel kombinieren

Der Zuschuss der Pflegekasse kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden: KfW-Zuschuss "Altersgerecht Umbauen" (wenn verfügbar), regionale Förderprogramme der Länder oder Kommunen, steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung.

Informieren Sie sich über alle Möglichkeiten. Oft können Sie so einen Großteil oder sogar die gesamten Kosten decken.

Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie die Begründung. Oft fehlen Informationen oder die Notwendigkeit wurde nicht ausreichend dargelegt. Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Begründen Sie ausführlich, warum die Maßnahme notwendig ist. Holen Sie ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten ein.

Eigenleistung einbringen

Wenn Sie oder Angehörige handwerklich geschickt sind, können Eigenleistungen die Kosten senken. Die Pflegekasse bezuschusst auch Eigenleistungen, allerdings nur Materialkosten. Arbeitszeit wird nicht vergütet. Reichen Sie Materialrechnungen ein.

Besondere Situationen

Mietwohnung

Auch in Mietwohnungen können Umbauten gefördert werden. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Klären Sie vorher, ob Sie die Wohnung nach Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen müssen oder ob der Vermieter die Anpassungen behalten möchte.

Tipp: Verhandeln Sie mit dem Vermieter. Viele Vermieter sind bereit, sich an den Kosten zu beteiligen oder auf Rückbau zu verzichten, da die Barrierefreiheit die Wohnung für künftige Mieter attraktiver macht.

Wohneigentum

Bei Wohneigentum sind Sie freier in der Gestaltung. Allerdings müssen Sie bei Eigentumswohnungen oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen, besonders wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist (Treppenhaus, Fassade).

Umzug

Bei Umzug in eine neue Wohnung können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits Zuschüsse für die alte Wohnung erhalten haben. Der Umzug in eine barriereärmere Wohnung kann gefördert werden, ebenso notwendige Anpassungen in der neuen Wohnung.

Verschlechterung des Gesundheitszustands

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und weitere Anpassungen notwendig werden, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. "Pro Maßnahme" bedeutet: für jede neue bauliche Veränderung gibt es bis zu 4.000 Euro. Der erste Zuschuss (z.B. für Badumbau) schließt einen zweiten Zuschuss (z.B. für Treppenlift) nicht aus.

Häufige Fragen

Kann ich den Zuschuss mehrmals erhalten?

Ja, der Zuschuss kann mehrfach beantragt werden. Bei jeder neuen Maßnahme (z.B. erst Badumbau, später Treppenlift) oder bei erheblicher Verschlechterung des Pflegebedarfs oder bei Umzug gibt es erneut bis zu 4.000 Euro. Es gibt keine Begrenzung der Häufigkeit.

Was ist, wenn die Kosten höher als 4.000 Euro sind?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.000 Euro. Die Differenz tragen Sie selbst. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt vervielfacht sich der Betrag. Zusätzlich können Sie andere Fördermittel nutzen oder die Kosten steuerlich absetzen.

Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Nein, ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Sie können aber andere Fördermöglichkeiten prüfen, etwa KfW-Programme oder regionale Förderungen.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein, der Zuschuss ist eine echte Förderung, kein Darlehen. Sie müssen nichts zurückzahlen, auch nicht wenn Sie später umziehen oder der Pflegebedarf endet.

Was ist, wenn ich die Maßnahme schon begonnen habe?

Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen werden in der Regel nicht bezuschusst. Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn. Ausnahme: Notfallmaßnahmen, die nicht aufgeschoben werden konnten. Dies müssen Sie aber überzeugend begründen.

Kann ich den Handwerker frei wählen?

Ja, Sie haben freie Wahl. Die Pflegekasse schreibt keine bestimmten Handwerker vor. Wählen Sie qualifizierte Betriebe mit Erfahrung in barrierefreiem Bauen.

Abgrenzung zu Pflegehilfsmitteln

Unterschied zur Wohnraumanpassung

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Hilfsmittel. Die Abgrenzung ist manchmal unklar. Ein fest installierter Badewannenlift ist ein Pflegehilfsmittel, der Umbau der Wanne zu einer Dusche eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Kombination möglich

Sie können sowohl wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als auch Pflegehilfsmittel beantragen. Ein barrierefreies Bad (Zuschuss bis 4.000 Euro) und ein Pflegebett (Pflegehilfsmittel) schließen sich nicht aus. Nutzen Sie beide Leistungen.

Weitere Fördermöglichkeiten

KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen"

Die KfW-Bank bietet Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für barrierefreie Umbauten. Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Er kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden. Beachten Sie: KfW-Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Die Bedingungen und Höhen variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune oder Landesregierung. Auch diese Mittel können oft kombiniert werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Als außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die nicht durch Zuschüsse gedeckt sind, abzüglich zumutbarer Eigenbelastung. Als haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro im Jahr. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

Checkliste: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Vor der Maßnahme: Beratung einholen, Maßnahmen planen, mehrere Kostenvoranschläge einholen, Antrag bei Pflegekasse stellen, andere Fördermittel prüfen, bei Mietwohnung: Vermieter-Zustimmung einholen, Genehmigung der Pflegekasse abwarten

Während der Maßnahme: Qualifizierten Handwerker beauftragen, Baufortschritt überwachen, bei Problemen sofort reagieren, Änderungen dokumentieren

Nach der Maßnahme: Gründliche Abnahme, Mängel beseitigen lassen, Rechnung prüfen, Rechnung bei Pflegekasse einreichen, Zuschuss erhalten, Restbetrag an Handwerker zahlen, Unterlagen für Steuer aufbewahren

Fazit: Investition in Lebensqualität

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine wertvolle Investition in Lebensqualität und Selbstständigkeit. Der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme ermöglicht viele Anpassungen, die die häusliche Pflege erleichtern oder überhaupt erst möglich machen.

Nutzen Sie diesen Anspruch. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kennen diese Fördermöglichkeit nicht oder scheuen den Aufwand. Das ist unnötig. Die Beantragung ist überschaubar und die Wirkung enorm. Ein barrierefreies Bad, ein Treppenlift oder beseitigte Stolperfallen erhöhen Sicherheit und Komfort erheblich.

Planen Sie sorgfältig und denken Sie vorausschauend. Investieren Sie lieber etwas mehr in eine umfassende Lösung als in Minimallösungen, die bald wieder angepasst werden müssen. Kombinieren Sie verschiedene Fördermittel, um die Finanzierung zu sichern.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen es vielen pflegebedürftigen Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie entlasten pflegende Angehörige und erhöhen die Lebensqualität aller Beteiligten. Der Zuschuss der Pflegekasse ist dafür ein wichtiger Baustein. Nutzen Sie ihn und schaffen Sie ein Zuhause, in dem Sie sicher und selbstständig leben können.

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