Pflegegrad 5 liegt bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Betroffene haben Anspruch auf ein sehr hohes Pflegegeld oder umfangreiche Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Form einer monatlichen Pflegebox.

Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung besteht. Betroffene sind dauerhaft und umfassend auf Unterstützung angewiesen, häufig auch rund um die Uhr.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems. Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn eine Punktzahl von 90 bis 100 erreicht wird.
Pflegegrad 5 umfasst die höchsten Leistungen der Pflegekasse. Ziel ist es, eine intensive und dauerhafte Versorgung sicherzustellen sowie pflegende Angehörige maximal zu entlasten.
Wenn die Pflege überwiegend zu Hause durch Angehörige oder nahestehende Personen erfolgt, wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 947 Euro gezahlt.
Alternativ können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese betragen bis zu 2.200 Euro monatlich und werden direkt mit einem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind.
Zusätzlich besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, zum Beispiel für Betreuung, Alltagsbegleitung oder Unterstützung im Haushalt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Diese werden in der Regel als monatliche Pflegebox bereitgestellt.
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Eine Zuzahlung ist normalerweise nicht erforderlich.
Voraussetzung ist eine anerkannte schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen pflegerischen Anforderungen. Die Pflege erfolgt meist täglich, umfassend und oft mit professioneller Unterstützung.
Ein Antrag auf Pflegegrad kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Bei einer Veränderung der Pflegesituation kann die Art der Leistungen jederzeit angepasst werden.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1? Entlastungsbetrag, Pflegebox & Voraussetzungen einfach erklärt – kompakt und verständlich.
Pflegegrad 1
Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu? Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen einfach erklärt.
Plegegrad 2
Pflegegrad 3 einfach erklärt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegebox & Voraussetzungen – verständlich und übersichtlich.
Pflegegrad 3